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VdK klagt gegen Krankenhausreform wegen Verfassungsbedenken

Der Sozialverband VdK plant, juristische Schritte gegen die Finanzierung der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einzuleiten. Ziel ist es, die Reform letztlich durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen und möglicherweise zu kippen. Der VdK kritisiert, dass die Reformkosten in Höhe von 25 Milliarden Euro allein durch die Beiträge der gesetzlich Versicherten getragen werden sollen, was als unfair und verfassungswidrig betrachtet wird.

Kritik an der Finanzierung der Krankenhausreform

Die Präsidentin des VdK, Verena Bentele, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe scharfe Kritik an der aktuell vorgesehenen Finanzierung der Krankenhausreform: „Gute Gesundheitsversorgung, die für alle da ist, muss auch von allen bezahlt werden. Dass 25 Milliarden Euro zur Finanzierung der Krankenhausreform nur aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten bezahlt werden sollen, ist nicht nur unfair, sondern eine verfassungswidrige Verwendung von Versichertengeldern.“ Diese Aussage verdeutlicht den Standpunkt des VdK, dass die gesetzlich Versicherten nicht alleine für die Kosten aufkommen sollten.

Argumente und rechtliche Schritte

Die Krankenhausreform, die im Dezember in Kraft trat, zielt darauf ab, finanziellen Druck von den Kliniken zu nehmen und eine stärkere Spezialisierung zu ermöglichen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen 50 Milliarden Euro fließen, wobei die Finanzierung je zur Hälfte durch die Länder und die gesetzlichen Krankenkassen getragen werden soll. Der VdK sieht hierin jedoch ein rechtliches Problem: Beiträge der gesetzlich Versicherten seien besonders geschützt und sollten nur diesen zugutekommen. Da auch privat Versicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme von der Reform profitieren, fordert der VdK eine vollständige staatliche Finanzierung. Verena Bentele betonte in ihrem Interview mit den Funke-Titeln: „Wer Hilfe braucht, bekommt Hilfe. Das ist auch gut so. Wer einen Unfall hat oder schwer krank ist, der kommt ins Krankenhaus und wird behandelt – egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.“

Geplante juristische Verfahren

Um ihren Standpunkt durchzusetzen, plant der VdK, seine Mitglieder zu unterstützten, indem sie Widerspruch gegen die Beitragsbescheide ihrer Krankenkassen einlegen. Diese Widersprüche sollen schließlich in Verfahren vor den Sozialgerichten behandelt werden. Ziel ist es, den Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu tragen, um dort eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung der Krankenhausreform zu erwirken. Dieses Vorgehen verdeutlicht die Ernsthaftigkeit, mit der der VdK die rechtliche Prüfung der Reform vorantreibt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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