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VdK fordert mehr Geld für Schulbedarf armer Familien

Der Sozialverband VdK fordert eine Erhöhung der Gelder für Schulbedarf zu Beginn des Schuljahres für arme Familien. Die Forderung folgt den aktuellen Zahlen, die zeigen, dass Schulranzen erheblich teurer geworden sind, was in der aktuellen Debatte über die Nichterhöhung der Bürgergeldregelsätze relevant ist.

VdK fordert mehr Geld für Schulbedarf

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Im Sinne der Teilhabe müssen auch ärmere Familien ihren Kindern einen ordentlichen Schulranzen kaufen können. Das ist mit dem Geld, das für Schulbedarfe derzeit im Bildungs- und Teilhabepaket angedacht ist, kaum zu machen und muss unbedingt der aktuellen Preisentwicklung angepasst werden“.

Steigende Preise für Schulranzen

Aktuelle Daten eines Online-Vergleichsportals, auf die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ Bezug nimmt, zeigen, dass Schulranzen wieder teurer geworden sind. Im Juli 2024 wurde durchschnittlich 120,34 Euro für Schulranzen und -rucksäcke ausgegeben. Das sind etwa 9 Euro mehr als im Vorjahresmonat. Vor fünf Jahren waren Schulranzen 32 Euro günstiger.

Reaktion auf aktuelle Sozialpolitik

Bentele führte weiter aus: „Die Preissteigerung bei Schulranzen ist nur ein weiterer Beweis dafür, dass die angekündigte Nullrunde bei der Erhöhung der Bürgergeldregelsätzen völlig an der Realität armer Familien vorbeigeht“.

Standpunkt der Bundesregierung

Im vergangenen Monat bekräftigte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) seine Erwartung, dass die Regelsätze 2025 nicht steigen würden. Derzeit erhalten bedürftige Familien eine Pauschale von 195 Euro pro Schuljahr für den persönlichen Schulbedarf des Kindes. Die Voraussetzungen sind der Erhalt des Kinderzuschlags oder Wohngelds, oder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im vergangenen Jahr bundesweit etwa 1,3 Millionen Menschen für diese Pauschale berechtigt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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