Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird vom Sozialverband VdK dringend angemahnt, um Diskriminierungen effektiver bekämpfen zu können.
Aufruf zur Reformierung des AGG
„Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden, es braucht dringend eine Reform des AGG“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Donnerstag. Sie bezog sich dabei auf die aktuelle Form des Gesetzes, in der Regelungslücken erkennbar sind: „Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen.“
Bedarf an Barrierefreiheit und transparenten Versicherungskalkulationen
Bentele betonte den dringenden Bedarf zur Verpflichtung von Barrierefreiheit bei privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen. Sie forderte: „Zumindest müsse die Verweigerung, im Einzelfall angemessene und zumutbare Vorkehrungen zur Barrierefreiheit zu treffen, als verbotene Diskriminierung ins AGG aufgenommen werden.“ Darüber hinaus sieht die VdK-Präsidentin auch bei der Versicherungsbranche Handlungsbedarf. Sie kritisierte, dass Menschen aufgrund von intransparenten Risikokalkulationen eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird.
Verbesserung des Zugangs zu Rechtsverfahren
Bentele fordert darüber hinaus eine Erleichterung des Zugangs zu Rechtsverfahren für Betroffene. Sie plädierte dafür, die Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierungsfällen von zwei auf zwölf Monate zu verlängern. „Oft ist es für Betroffene eine schwere Entscheidung, gegen eine Diskriminierung vorzugehen oder sie erfahren erst zu spät davon, dass der Grund für ihre Ablehnung zum Beispiel im Bewerbungsverfahren ihre Behinderung war“, fügte Bentele hinzu.
Forderung nach einer Ombuds- und Schlichtungsstelle
Der VdK fordert zudem die Einrichtung einer Ombuds- und Schlichtungsstelle. „Schlichtungsverfahren sind schneller, niedrigschwelliger und kostengünstiger als Gerichtsprozesse, die im Moment der einzige Weg für Betroffene sind, ihr Recht durchzusetzen“, betonte die VdK-Präsidentin.