(über dts) Oberster Gerichtshof der USA sieht Verstoß gegen Voting Rights Act in Alabama
Der oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die Wahlkreiszuschnitte in Alabama gegen den Voting Rights Act verstoßen. Der Act verbietet es, Menschen aufgrund ihrer “Rasse” bei Wahlen zu diskriminieren. Die Entscheidung fiel mit fünf Stimmen bei vier Gegenstimmen und kam für viele Beobachter überraschend, da Beschlüsse des Gerichts die Durchschlagskraft des Voting Rights Acts in der Vergangenheit bereits verringert hatten.
Alabama muss Wahlkreise neu zuschneiden
Alabama muss nun die Wahlkreise neu zuschneiden, um sicherzustellen, dass es einen weiteren Wahlkreis gibt, in dem die Mehrheit der Wähler Schwarze Menschen bilden. Das Urteil wurde von den drei liberalen Richtern sowie den beiden rechten Richtern Brett Kavanaugh und John Roberts getroffen. Diese Entscheidung weist Bestrebungen zurück, die auf eine weitere Aushöhlung des grundlegenden Wahlrechtsschutzes abzielen, und bewahrt den Grundsatz, dass in den Vereinigten Staaten alle Wahlberechtigten in der Lage sein müssen, ihr verfassungsmäßiges Wahlrecht frei von Diskriminierung aufgrund ihrer Rasse auszuüben.
Gerrymandering in den USA
Anders als in Deutschland gibt es in den USA nur wenige Vorschriften für die Ausgestaltung von Wahlkreisen. Mit einer als “Gerrymandering” bezeichneten Praxis versuchen die regierenden Parteien, mit dem Zuschnitt der Wahlkreise die eigenen Erfolgsaussichten zu maximieren. Da Wahlpräferenzen im Durchschnitt je nach “Rasse”, Einkommen und anderen Merkmalen variieren, werden diese häufig in die Entscheidung über die Wahlkreisgrenzen miteinbezogen. Das Urteil des obersten Gerichtshofs der USA zu Alabama ist ein wichtiger Schritt, um Diskriminierung bei Wahlen zu verhindern und sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten ihr verfassungsmäßiges Wahlrecht frei ausüben können. Generalstaatsanwalt Merrick Garland lobte die Entscheidung als einen Sieg für den grundlegenden Wahlrechtsschutz.