Das Bundesverfassungsgerichts hat ein Urteil zur teilweisen Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin gefällt. Laut dem ehemaligen Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, ist dieses Urteil ein positives Signal für seine Partei. Andere politische Persönlichkeiten haben das Urteil ebenfalls kommentiert.
Reaktionen auf das Urteil
Nach Ansicht von Dietmar Bartsch , dem ehemaligen Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin ein wichtiges Signal für seine Partei. „Ich bin erleichtert“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Eine Hürde unseres Comeback-Plans für den erneuten Einzug in den Bundestag ist genommen.“
Bartsch betonte zudem die Rolle seiner Partei im Bundestag: „Wir werden bis zum Ende der Legislatur als die Linke im Deutschen Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als die soziale Opposition wahrnehmen.“
Trotz der Tatsache, dass die ehemalige Linke Sahra Wagenknecht im Parlament verbleiben wird, sieht Bartsch deren Einfluss als begrenzt: „Sie hat bei dem Urteil nichts zu sagen gehabt, sondern nur dabeigesessen.“ Durch das Urteil werden die von der Linken gewonnenen Direktmandate bei der Bundestagswahl 2021 voraussichtlich nicht gefährdet sein.
Auch Zustimmung aus der SPD
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls: „Das Urteil bestätigt, mit einigen Ergänzungen, punktgenau die Entscheidung der Ampel“, erklärte er der „Rheinischen Post“. Er betonte die Fähigkeit von Demokratien, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
Wiese glaubt nicht, dass das Urteil Auswirkungen auf die Direktmandate der Linken und der Ex-Linken um Sahra Wagenknecht haben wird und kommentierte: „Aber noch weniger als jetzt schon kann Wagenknecht sowieso nicht im Plenum anwesend sein.“
Reaktionen aus der FDP
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) äußerte sich ebenfalls zum Urteil: „Jetzt hat die damalige rot-rot-grüne Regierung in Berlin noch einmal von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe bescheinigt bekommen, dass sie einen katastrophalen Wahltag zu verantworten hat.“ Er sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als nachvollziehbar und demokratiestärkend. „Dieses Urteil stärke die Demokratie und mache noch einmal überdeutlich, dass Wahlfehler keine lässliche Sünde seien, sondern im Zweifel Konsequenzen haben müssten“, so Kubicki zur „Rheinischen Post“.
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