Entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind zahlreiche Förderprogramme des Bundesbauministeriums betroffen. Die möglicherweise gefährdeten Vorhaben haben ein Volumen von rund 2,3 Milliarden Euro.
KTF-Urteil beeinflusst Bundesbauministeriums Förderprogramme
Laut einer Übersicht, die das Handelsblatt einsehen konnte, sind die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) der staatlichen Förderbank KfW für 2024 grundsätzlich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen. Hierfür waren ursprünglich Mittel in Höhe von 1,1 Milliarden Euro geplant. Weiterhin sind Finanzhilfen für die kommunale Wärmeplanung in Höhe von 500 Millionen Euro im kommenden Jahr von dem Urteilsspruch betroffen.
Andere Förderprogramme vorerst eingefroren
Bereits am Mittwoch hat das Bundesbauministerium unter der Leitung von Klara Geywitz (SPD) die finanziellen Zusagen für weitere Programme gestoppt. Betroffen sind die Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport, für die 2022 400 Millionen Euro vorgesehen waren. Die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel mit 200 Millionen Euro für 2023 und die energetische Stadtsanierung, für die in diesem und im kommenden Jahr jeweils 70 Millionen Euro geplant waren, sind ebenfalls auf der Liste.
Bestimmte Programme weiterhin voll umfänglich gefördert
Trotz der drohenden Einschränkungen bestätigte eine Sprecherin des Bundesbauministeriums gegenüber dem Handelsblatt, dass die Fördermittel für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) in diesem Jahr „weiterhin vollumfänglich zur Verfügung“ stehen.
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