HASEPOST
 
HASEPOST

Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedroht Förderprogramme mit Milliardenbudget

Entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind zahlreiche Förderprogramme des Bundesbauministeriums betroffen. Die möglicherweise gefährdeten Vorhaben haben ein Volumen von rund 2,3 Milliarden Euro.

KTF-Urteil beeinflusst Bundesbauministeriums Förderprogramme

­Laut einer Übersicht, die das Handelsblatt einsehen konnte, sind die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) der staatlichen Förderbank KfW für 2024 grundsätzlich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen. Hierfür waren ursprünglich Mittel in Höhe von 1,1 Milliarden Euro geplant. Weiterhin sind Finanzhilfen für die kommunale Wärmeplanung in Höhe von 500 Millionen Euro im kommenden Jahr von dem Urteilsspruch betroffen.

Andere Förderprogramme vorerst eingefroren

Bereits am Mittwoch hat das Bundesbauministerium unter der Leitung von Klara Geywitz (SPD) die finanziellen Zusagen für weitere Programme gestoppt. Betroffen sind die Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport, für die 2022 400 Millionen Euro vorgesehen waren. Die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel mit 200 Millionen Euro für 2023 und die energetische Stadtsanierung, für die in diesem und im kommenden Jahr jeweils 70 Millionen Euro geplant waren, sind ebenfalls auf der Liste.

Bestimmte Programme weiterhin voll umfänglich gefördert

Trotz der drohenden Einschränkungen bestätigte eine Sprecherin des Bundesbauministeriums gegenüber dem Handelsblatt, dass die Fördermittel für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) in diesem Jahr “weiterhin vollumfänglich zur Verfügung” stehen.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion