Man kennt sie, die Osnabrücker ‚Fahrrad-Cops‘, zum Beispiel von Spiegel-TV („Einsatz auf zwei Rädern„) oder einfach als Bestandteil des Osnabrücker Straßenbilds. Zusammen mit Polizisten der „Fahrradstaffel“, Beamten der Wachen vor Ort, der Bereitschaftspolizei und den ebenfalls auf dem Fahrrad patrouillierenden, als „KOBs“ (nicht „Cops“) bezeichneten Kontaktbereichsbeamten aus den Stadtteilen Schinkel und Eversburg, war HASEPOST-Herausgeber Heiko Pohlmann einen Tag in der Innenstadt auf dem Fahrrad unterwegs.
An diesem Montag (21. Oktober) wurde im gesamten Bereich der Polizeiinspektion Osnabrück ein besonderer Schwerpunkt auf die Kontrolle von Radfahrern und ihrer Zweiräder gelegt. Dass dabei durchaus nicht nur Fahrradfahrer ins Visier der insgesamt 60 zwischen Bersenbrück und Georgsmarienhütte eingesetzten Beamten gerieten, zeigt eindrucksvoll eine Statistik unten auf dieser Seite.
Mit dem E-Scooter über die ‚rote Ampel‘ und dann keine Einsicht
Auch bei der Begleitung der Fahrradstaffel durch den HASEPOST-Reporter, die mit drei Fahrrädern und unterstützt von einem Kollegen auf einem Polizeimotorrad an diesem herbstlichen Montagmorgen vor dem Altstadt-Bahnhof ihren ersten Kontrollstandort eingenommen haben, ist der erste „Kunde“ nicht gleich ein Radfahrer.
Der Standort am Hasetor wurde aus gutem Grund ausgewählt, erklärt Polizeipressesprecher Jannis Gervelmeyer: „Hier kommt es immer wieder vor, dass Zweiradfahrer die rot zeigende Ampel nicht beachten, die es Fußgängern ermöglicht, den Erich-Maria-Remarque-Ring zum Altstadtbahnhof zu überqueren.“
„Ihr glaubt doch nicht, dass ich da einen Fußgänger übersehe“, ist die pampig vorgetragene Argumentation eines E-Scooter-Fahrers, der trotz rot-zeigender Ampel – an einer haltenden Fahrradfahrerin vorbei – seine Fahrt in Richtung Hansastraße fortsetzen wollte. Nein, das will die Beamtin, die den Scooterfahrer wenige Meter hinter der Ampelanlage anhält, tatsächlich nicht glauben – zu häufig gibt es gerade mit E-Scootern und Fußgängern gefährliche Situationen und Unfälle.
Durch seine immer neuen emotional vorgebrachten Rechtfertigungsversuche stellt sich die Angelegenheit schließlich als vorsätzliche Tat dar, für die durch die Bußgeldstelle das Bußgeld verdoppelt werden kann. Der Verstoß selbst wurde zu Beweiszwecken von einem Beamten mit einer Kamera festgehalten.
Auch Autofahrer geraten in die Rotlichtkontrolle
Kurz darauf ‚erwischt‘ es einen Autofahrer, der noch ‚bei fast noch gelb‘ über die Fußgängerampel rauscht. Ihn konfrontierte hinter der Eisenbahnbrücke der Kollege mit dem Polizeimotorrad, der an diesem Vormittag auch noch ein Kleinkraftrad auf Verkehrstauglichkeit überprüfen wird.
Neben 546 Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern werden innerhalb der gesamten Polizeiinspektion Osnabrück im Rahmen der Schwerpunktkontrolle an diesem Montag 128 Fahrer von PKW-, LKW- und Motorrädern kontrolliert.
Der Taxifahrer, der möglichst nahe an der Facharztpraxis halten will
Während die Kollegen der Fahrradstaffel, die an weiteren Standorten von Polizisten der Polizeiwachen und der Bereitschaftspolizei unterstützt werden, bis in den frühen Abend hinein vor allem an Unfallschwerpunkten kontrollieren, sind die beiden Kontaktbeamten (KoBs) Uwe-Kersten Uecker und Andreas Meyknecht an diesem Tag präventiv mit ihren Elektrofahrrädern im Stadtgebiet unterwegs. Sie legen besonderen Wert darauf, andere Verkehrsteilnehmer durch „Ansprache auf Augenhöhe“ und Konfrontation mit ihrem Fehlverhalten zu einer Änderung ihrer Fahrweise zu motivieren. „Ein freundliches, aber bestimmtes Gespräch hilft da oft mehr als ein Verwarngeld“, erklärt Uecker, bevor es gemeinsam auf dem Fahrrad den Wall entlang in die Innenstadt geht.
Bereits nach wenigen hundert Metern ergibt sich die erste Gelegenheit positiv auf einen Taxifahrer einzuwirken. Dieser steckt am Hasetorwall in der Zwickmühle: Die ältere Patientin möglichst nahe zur Facharztpraxis bringen oder den Fahrradweg respektieren? Nach einem nachdrücklichen Gespräch, bei dem auch auf die Einfahrten und Parkbuchten vor einigen Häusern hingewiesen wird, hoffen die beiden Polizisten, dass der Taxifahrer es sich beim nächsten Mal anders überlegen wird.
Jetzt ein Radfahrer: Warum nicht auf dem Radweg?
Nur wenige hundert Meter weiter dann schon wieder ein Verkehrsteilnehmer, der auf dem falschen Weg unterwegs ist – diesmal ein Radfahrer, der vor dem Stadthaus nicht auf dem Radweg, sondern auf dem Fußweg fährt. Auch hier wird im Gespräch darauf hingewiesen, dass das Auge des Gesetzes in der Hasestadt allgegenwärtig ist. Schließlich trennen sich Bürger und Polizeibeamte mit einem freundlichen Gruß – der Quittungsblock bleibt in der Tasche.
Und so geht es bei den Fahrrad-KOBs nahezu im Minutentakt weiter: eine Fußgängerin mit Handy bei Rot über die Ampel, ein Radfahrer als ‚Geisterfahrer‘ – die Arbeit scheint nicht auszugehen, doch die Hoffnung auf Verhaltensänderung überwiegt.
Selbst ohne Verbotsschild wäre hier das Überholen von Radfahrern nicht erlaubt
Während die radelnden Kontaktpolizisten weiter ihre Bahnen durch die Innenstadt ziehen, haben sich die Beamten der Fahrradstaffel inzwischen mit Kollegen der Bereitschaftspolizei an der Knollstraße postiert. Hier gibt es einen Gefahrenpunkt, an dem es wegen der Enge der Fahrbahn immer wieder zu kritischen Situationen beim Überholen von Radfahrern kommt. Obwohl wegen der Verkehrsinseln an den Engstellen ohnehin kein Überholen von Radfahrern mit dem notwendigen Abstand von 1,50 Metern möglich ist, wurden hier neue Schilder aufgestellt, die das Überholen der schwächeren Verkehrsteilnehmer explizit verbieten.
Polizisten müssen das neue Verkehrsschild nochmals genau erklären
Das vor drei Jahren eingeführte Verkehrsschild (Zeichen 277.1) ist offenbar noch nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt – oder wird bewusst ignoriert? Eine Autofahrerin will es genau wissen und läßt sich von den Beamten erklären, was sie denn da falsch gemacht hat und welche Konsequenzen sie nun erwarten (Spoiler: Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt). „Hier gibt es auch keinen Ermessensspielraum und es kann nicht bei einer Ermahnung bleiben“, erklärt Jannis Gervelmeyer. „Wir sind hier im Bereich eines Bußgeldes und das soll dann auch schon mal schmerzlich für den Verkehrssünder sein.“
Radfahrerin versucht Polizeibeamtin zu entwischen
Trotz der heute an der Knollstraße über die Verkehrssicherheit wachenden Beamten ist eine andere Frau, diesmal eine Radfahrerin, überhaupt nicht mit der Situation für Fahrradfahrer in Osnabrück zufrieden – und das ganz grundsätzlich. Das jedenfalls ist ihre Erklärung dafür, weshalb sie, obwohl sie bereits von dem Beamten, der eigentlich etwa 500 Meter weiter vorne das Fahrrad-Überholverbot überwacht, deutlich darauf hingewiesen worden war, weiterhin auf dem Fußweg radelte – noch dazu entgegen der Fahrtrichtung.
Dass die Dame im fortgeschrittenen Alter dann auch noch versuchte, der sie anhaltenden Polizistin davonzufahren, macht es nicht besser. Da sie zuvor freundlich auf die Benutzungspflicht des Fahrradwegs hingewiesen worden war, steht auch hier wieder ‚vorsätzliches Handeln‘ im Raum und kann dazu führen, dass das regulär mit 55 Euro belegte Verwarngeld verdoppelt wird.
Und, war der Kontrolltag ein Erfolg?
Ob die Schwerpunktkontrolle an diesem Tag als „Erfolg“ bewertet werden kann, frage ich den Pressesprecher der Polizei am Abend. Jannis Gervelmeyer entgegnet mit einer Gegenfrage: „Ist es Ihrer Meinung nach ein Erfolg, wenn viele Verstöße festgestellt wurden, oder eher das Gegenteil?“ In diesem Sinne liegt die Antwort auf der Hand: jeder festgestellte Verstoß ist einer zu viel.
Das ist die Statistik des Kontrolltags am 21.10.2024:
Verstoß | Fahrradfahrer, Pedelecs und E-Scooter |
PKW, LKW und Motorräder |
Elektronisches Gerät (Mobiltelefon) | 30 | 6 |
Vorfahrtsverletzungen (auch Rotlichtverstoß) | 15 | 5 |
Fußgängerzone / Gehweg befahren: | 93 | – |
„Unbeschilderten“ Gehweg befahren: | 71 | – |
Verbot der Durchfahrt / Einfahrt missachtet: | 6 | 11 |
Beleuchtung: | 81 | 3 |
Halten / Parken auf Radverkehrsflächen: | – | 28 |
Missachtung Überholverbot: | – | 15 |
Sicherheitsgurt: | – | 4 |
Gesamt: | 296 | 72 |
Sonstige Verstöße / Maßnahmen: 2 Verstöße Alkoholverbotszone Osnabrück, 2 Zwangsentstempelung, 1 Erlöschen Betriebserlaubnis, 1 Unzulässiges Rechtsüberholen, 1Verstoß HU, 5 Parken auf Gehweg, 1 mehr als eine Person auf E-Scooter.