Osnabrücker Rathaus / Foto: Schweer
Nach mehreren erfolgreichen Sonder-Förderrunden zur Unterstützung der Osnabrücker Kulturlandschaft während der Corona-Pandemie kehrt die Friedensstadt mit der nächsten Runde der kulturellen Projektförderung 2023 erstmals zu den gewohnten Bedingungen zurück. Die Zuschussanträge können bis zum 15. September 2022 oder bis zum 1. März 2023 eingereicht werden.
Kulturakteure, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge für die Umsetzung kultureller Vorhaben in der Stadt Osnabrück stellen. Die Zuschüsse für 2023 werden in zwei Förderrunden vergeben: In diesem Jahr können Anträge bis zum 15. September beim Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück gestellt werden. Im kommenden Jahr wird es darüber hinaus eine weitere Antragsrunde mit der Frist zum 1. März 2023 geben. Über die Anträge berät jeweils nach Fristende eine unabhängigen Jury aus städtischen und nicht-städtischen Expertinnen und Experten.
Gefördert werden können Kulturprojekte wie Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit künstlerischem Schwerpunkt, Konzerte und andere Musikveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Bereich Literatur, Tanz und Theater. Auch für innovative Formate aller künstlerischen Sparten ist eine Förderung möglich.
Das ändert sich im Vergleich zu vergangenen Sonder-Förderrunden
Während der Pandemie hatten Kulturakteure kaum Verdienstmöglichkeiten mit Veranstaltungen. Aus diesem Grund konnten im Rahmen der kulturellen Projektförderung auch Produktionsprojekte wie etwa die Erstellung von Tonträgern oder Kunstkatalogen bezuschusst werden. Dies ist 2023 nicht mehr möglich.
„Wir sind sehr froh darüber, dass öffentliche kulturelle Veranstaltungen und Projekte aktuell wieder stattfinden können. Daher möchten wir mit der kulturellen Projektförderung fortan wieder die Unterstützung von Veranstaltungen und weiteren Vorhaben fokussieren, um so das kulturell vielfältige Programm in Osnabrück zu unterstützen“, erläutert Patricia Mersinger, Leiterin des städtischen Fachbereichs Kultur. Die beantragten Vorhaben sollten im Osnabrücker Stadtgebiet durchgeführt werden. Auch Förderungen von Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets sind möglich, sofern sie eine positive Wirkung für die Hasestadt erzielen.
Weitere Informationen sowie das Formular zur Antragstellung und die Richtlinien zur kulturellen Projektförderung gibt es auf der Webseite der Stadt. Die Zuschussanträge können bis zum 15. September 2022 bzw. 1. März 2023 postalisch (Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück, Marienstraße 5/6, 49074 Osnabrück) oder per E-Mail an Marius Kolkmeyer gestellt werden.