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Universität Osnabrück: Zweite Amtszeit für amtierende Präsidentin möglich

Es ist ein Zeichen für eine erfolgreiche Amtsführung in den vergangenen Jahren und zugleich ein großer Vertrauensbeweis: Der Senat der Universität Osnabrück hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche darüber abgestimmt, die derzeitige Universitätspräsidentin Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur für eine zweite Amtszeit vorzuschlagen. Zuvor hatte der Senat auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet. Ergebnis ist, dass die Senatorinnen und Senatoren ihre Ernennung durch das Ministerium einstimmig befürworten. Bereits zuvor hatte der Hochschulrat eine gleichlautende Entscheidung ebenfalls einstimmig getroffen. 

Senat und Hochschulrat befürworten zweite Amtszeit von acht Jahren der derzeitigen Universitätspräsidentin

Die jetzige Amtszeit von Prof. Menzel-Riedl endet zum 30. September 2025. Das Votum macht nun den Weg frei für eine erneute Ernennung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur für weitere acht Jahre ab dem 1. Oktober 2025.

Ein Ehren und Vertrauensbeweis für Prof. Menzel-Riedl

Prof. Menzel-Riedl zeigte sich berührt von diesen eindeutigen Voten. In einer intern an die Mitarbeitenden und Studierenden versendeten Mail schreibt sie: „Es erfüllt mich mit riesengroßer Dankbarkeit, einen solchen Vertrauensbeweis für die bisher geleistete Arbeit und nicht zuletzt auch meiner Person gegenüber zu erhalten.“ Weiter fügt sie, an die Mitarbeitenden und Studierenden gewandt, hinzu: „Alles, was in den vergangenen Jahren geleistet und erreicht wurde, wäre nicht ohne Sie alle, Ihr großes Engagement und auch Ihr Eintreten für unsere Universität möglich gewesen. Wir haben somit die letzten fünf Jahre, die meine bisherige Amtszeit andauert, vieles erfolgreich gemeinsam geschafft. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit! Ich darf mich glücklich schätzen, in Osnabrück zu sein.“

Ernennung voraussichtlich nächstes Jahr

Als nächsten Schritt wird nun das Ministerium informiert, welches nach Freigabe der Stelle durch das Finanzministerium die Ernennung voraussichtlich erst im nächsten Jahr vornehmen wird.


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