Schlossgarten Osnabrück (Archivbild)
Regelungen im Zuge der neuen Corona-Schutzverordnung: Die Universität Osnabrück teilte am Donnerstag (25. November) in einer E-Mail an die Studierenden mit, dass Lehrveranstaltungen zukünftig unter die 2G-Regel fallen. Bis Weihnachten wird jedoch eine Übergangsfrist unter Anwendung der 3G-Regel gewährt.
In einem Treffen mit den niedersächsischen Hochschulleitungen und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) wurde deutlich, dass Hochschulen in Niedersachsen unter die strengen Auflagen von Treffen größerer Gruppen fallen. Dies würde eine unmittelbare 2G-Pflicht für die Lehrveranstaltungen an der Hochschule und Universität Osnabrück bedeuten. Bis Weihnachten wird jedoch eine Übergangsfrist unter Anwendung der 3G-Regel gewährt. Somit kann in Osnabrück der Lehrbetrieb in Präsenz bis zum 21.12 fortgesetzt werden.
Geimpft, genesen, getestet
Die Hochschule und die Universität Osnabrück sind nun verpflichtet, den 3G-Status der Studierenden bei Eintritt in eine Lehrveranstaltung lückenlos zu prüfen. Studierende müssen daher mit regelmäßigen Kontrollen Ihres Status an Gebäudeeingängen oder bei Zutritt zu Ihren Lehrveranstaltungen rechnen.
Die Weihnachtsferien beginnen für Studierende der Hochschule und Universität Osnabrück bereits am 20.12.21. Durch diese Entscheidung sei gesichert, dass sich möglicherweise auftretende Quarantänen nicht über die Weihnachtsfeiertage erstrecken. Die Heimreisewelle werde ebenfalls entzerrt für diejenigen, die im öffentlicher Personennahverkehr zu ihren Familien reisen möchten.
2G-Konzept in der Universität und Hochschule
Perspektivisch wird die Übergangsfrist der Gewährung des 3G-Status nach Weihnachten enden und Universitäten in Niedersachsen werden in den 2G-Status übergehen müssen. Das Ziel für die Universität Osnabrück sei es, die Option der Präsenzlehre beizubehalten und gleichzeitig niemanden von seinem oder ihrem Zugang zu Bildung auszuschließen.