Berlin – Die unionsgeführten Bundesländer prüfen Maßnahmen gegen die sogenannte “Clankriminalität”, darunter auch den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die in organisierte Kriminalität verwickelt sind.
Entzug der Staatsangehörigkeit als Lösung?
Wie aus einem 17-Punkte-Papier hervorgeht, das von den Innenministern Hessens und Nordrhein-Westfalens erarbeitet wurde und über das die “Welt am Sonntag” berichtet, könnte der Entzug der Staatsangehörigkeit eine Möglichkeit sein, Ausweisungen und Abschiebungen zu erleichtern. Die meisten kriminellen Mitglieder der in Frage stehenden türkisch-, libanesisch- und arabischstämmigen “Clans” besitzen einen deutschen Pass. “Aufenthaltsbeendende und aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen müssen, soweit dies möglich ist, gegen Clankriminelle durchgesetzt werden”, heißt es in dem Papier.
Verbesserung von Überwachung und Informationsaustausch
Die unionsgeführten Länder fordern zudem, den Austausch von relevanten Daten zwischen Behörden zu erleichtern, die Überwachung von Telekommunikation zu verbessern und länderübergreifende Ermittlungen zu intensivieren. Kritik übt dabei Hessens Innenminister Peter Beuth an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): “Gegenwärtig wird der Kampf vor allem in den Ländern geführt, die mehr Unterstützung seitens des Bundes gut gebrauchen können.” Beuth beklagt, es gäbe “bis heute seitens des Bundes keine Strategie und keine konkreten Maßnahmen” gegen Clankriminalität.
NRWs erfolgreiche Strategie als Vorbild
Einige der genannten Punkte im Papier, wie die “Null-Toleranz-Linie” und die “Politik der Nadelstiche”, ähneln der Strategie im Kampf gegen “Clankriminalität” in Nordrhein-Westfalen. Der dortige Innenminister Herbert Reul betont, dass in seinem Bundesland mit “Null-Toleranz, mit Repression und mit Prävention” gegen Clankriminelle vorgegangen wird und diese Strategie erfolgreich ist: “Damit fahren wir gut und stören kriminelle Clanangehörige gewaltig”, so Reul. Er fordert, dass in ganz Deutschland gelten muss: “Clankriminelle dürfen weder zu Tumulten auf unseren Straßen aufrufen, noch ungehindert betrügen, stehlen oder fälschen. Wir dürfen diesen Leuten keinen Zentimeter Raum lassen, ihrem rechtswidrigen Tagesgeschäft nachzugehen, und müssen denen das kriminelle Handwerk legen.”