Die Unionsfraktion im Bundestag zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Demokratiefördergesetzes der Ampel-Koalition an, wie aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hervorgeht. Die Grünen im Bundestag stellen sich hingegen hinter das Gesetz und betonen die Bedeutung von zivilgesellschaftlichem Engagement für unsere Demokratie.
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Demokratiefördergesetzes
Die Unionsfraktion im Bundestag setzt nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Demokratiefördergesetzes der Ampel-Koalition in Frage. Andrea Lindholz (CSU), stellvertretende Fraktionsvorsitzende, äußerte gegenüber der „Welt“ Bedenken: „Die Ampel muss die Reißleine ziehen und das Demokratiefördergesetz stoppen. Ein Gesetz, das vorgibt, die Demokratie zu fördern, aber nicht zweifelsfrei mit unserem Grundgesetz im Einklang steht, wird viel mehr schaden als nutzen. Im Übrigen: Man kann Demokratie nicht per Gesetz verordnen.“
Grüne sehen Notwendigkeit des Gesetzes
Anders sieht es die Grünen-Fraktion im Bundestag. Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, steht hinter dem geplanten Gesetz und zeigt sich überzeugt: „Wir sind sicher, dass alle beteiligten Ressorts vor Kabinettsbeschluss die Frage der Gesetzgebungskompetenz gründlich geprüft haben.“ Sie unterstreicht die Notwendigkeit des Gesetzes mit den Worten: „Die Zustimmung zu erwiesen rechtsextremen Positionen ist, regional unterschiedlich, auf hohem Niveau. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, die Stärkung und Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement für unsere Demokratie, für unser demokratisches Miteinander in Respekt und Toleranz und gegen Diskriminierung, Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu verstetigen.“
So liefern die beiden politischen Lager unterschiedliche Ansichten zur Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit des geplanten Demokratiefördergesetzes. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages scheint somit eine Debatte angestoßen zu haben, deren Auswirkungen auf das Gesetz noch abzuwarten sind.
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