Die Unionsfraktion im Bundestag plant eine Neubestimmung der Asylleistungen und eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. Ziel ist es, die Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber zu kürzen, um die Anreize für eine irreguläre Migration nach Deutschland zu senken.
Geplante Änderungen bei den Asylleistungen
Laut der „Bild“ Berichterstattung (Montagausgabe) will die Unionsfraktion im Bundestag die Asylleistungen neu bestimmen. Insbesondere sollen die Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber massiv gekürzt werden. Abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber sollen künftig nur noch das „physische Existenzminimum“ an Leistungen erhalten.
Hohe Leistungen für Asylbewerber in Deutschland
Derzeit beziehen Asylbewerber in Deutschland Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. „Das Leistungsniveau für Asylbewerber ist in Deutschland hoch“, zitiert die „Bild“ aus dem Antrag, der schon in dieser Woche in den Bundestag eingebracht werden könnte. Es seien daher „Maßnahmen zu treffen, um die Anreize für eine irreguläre Migration nach Deutschland zu senken.“
Mögliche Änderungen des Grundgesetzes
Die Unionsfraktion will darüber hinaus auch den Artikel 20 des Grundgesetzes ergänzen, um die Asylleistungen neu berechnen zu können. „Mit einer Ergänzung des Grundgesetzes würde dem Bundesgesetzgeber zudem ein größerer Spielraum eingeräumt, um die spezifischen Bedarfe bestimmter Personengruppen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genauer abbilden zu können und um eine Vergleichbarkeit der Leistungen nach dem AsylbLG im europäischen Vergleich abzubilden“, zitiert die Zeitung aus dem Antrag.
Einschränkung der Hilfen für über EU-Staaten eingereiste Asylbewerber
Darüber hinaus soll es künftig keine Hilfen mehr für Asylbewerber geben, die über einen EU-Staat nach Deutschland eingereist sind. Sie sollen nur noch maximal zwei Wochen eine „Überbrückungsleistung“ erhalten. „Grundsätzlich hat die Versorgung eines Asylbewerbers in dem Staat zu erfolgen, in dem der Schutzstatus gewährt worden ist“, heißt es in dem Bericht.
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