Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), äußert nach dem jüngsten Urteil in Karlsruhe Kritik an der geplanten Kappung von Direktmandaten. Zugleich bietet er der Ampelkoalition Verhandlungen zur Wahlrechtsreform an.
Kritik an Direktmandaten-Kappung und Gesprächsangebot an Ampelkoalition
Thorsten Frei, der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, kritisierte das jüngste Urteil aus Karlsruhe, das eine Kappung von Direktmandaten vorsieht. Gleichzeitig bot er der Ampelkoalition neue Verhandlungen über eine Anpassung des Wahlrechts an. „Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu akzeptieren, allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug“, sagte Frei dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Der CDU-Politiker warnte davor, dass das Prinzip der Zweitstimmendeckung und die Kappung von direkt gewonnenen Mandaten das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip nicht stärken würden. „Als Union sind wir gegenüber der Koalition jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zur Verkleinerung des Bundestages zu finden.“, fasste Frei das Angebot seiner Partei zusammen.
Begrüßung des Bestehens der Grundmandatsklausel
Frei äußerte sich ebenfalls positiv dazu, dass die Grundmandatsklausel zunächst bestehen bleibt. „Der offensichtliche Versuch, politische Konkurrenten über den Umweg des Wahlrechts auszuschalten, ist von Karlsruhe vereitelt worden“, fügte er hinzu. Er bezeichnete die Pläne, die Grundmandatsklausel abschaffen zu wollen, als „Frontalangriff auf die Union“, der nun klar abgewehrt worden sei.
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