Unionsfraktion fordert Rückführungsabkommen mit Taliban

In der Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan haben sich mehrere Politiker, darunter der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), und der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, für die Bewertung neuer Möglichkeiten zur Rückführung ausgesprochen. Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki kritisiert hingegen die mangelnde Fortführung der von Kanzler Scholz (SPD) angekündigten Abschiebeoffensive.

Rückführungsdebatte und internationale Vorbilder

Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, erklärt gegenüber dem “Handelsblatt”: “Wir müssen mit der faktischen Regierung in Kabul über Rückführungen reden, auch wenn wir dieses Regime nicht mögen.” Er argumentiert, Deutschland dürfe nicht warten, “bis in Kabul ein Regierungswechsel vom Himmel fällt.” Throm verweist auf das Beispiel Schwedens, das es geschafft hat, einige Personen nach Afghanistan abzuschieben.

Mögliche Maßnahmen und Parteienreaktionen

Dirk Wiese (SPD), Fraktionsvize der SPD, betont gegenüber der gleichen Quelle, dass es Möglichkeiten für Abschiebungen nach Afghanistan gibt, da auch andere Länder diese durchführen. Er erwähnt, dass es regelmäßig Abschiebeflüge aus der Türkei nach Afghanistan gibt und drängt darauf, diese Optionen zu nutzen und zu erwarten, dass die Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) entsprechend handelt.

Kritik an der Regierung

FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki äußert Kritik an der mangelnden Umsetzung der Abschiebeoffensive, die Scholz im Oktober gefordert hatte. “Scholz habe viel mehr versprochen, als seine Innenministerin hat umsetzen können”, sagt er dem “Handelsblatt”. Er ist der Meinung, dass diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit keine gute Regierungsführung darstellt.

Rechtslage und Abschiebungen

Es ist zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2021 Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt hat. Er interpretiert das Refoulement-Verbot in der Genfer Flüchtlingskonvention und das Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention so, dass eine Abschiebung in Länder, in denen den Betroffenen Folter droht, nicht erlaubt ist.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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