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Unionsfraktion fordert Pflichtbesuche von KZ-Gedenkstätten für Schüler

Die Unionsfraktion fordert, dass alle Schüler in Deutschland in ihrer Schulzeit mindestens einmal eine KZ-Gedenkstätte besuchen. Zudem sollen der deutsch-israelische Austausch von Schülern, Auszubildenden und Studenten ausgebaut und Hochschulgesetze angepasst werden, um bei Gewalttaten oder Drohungen die Exmatrikulation des Täters zu ermöglichen.

Besuch von KZ-Gedenkstätten als Pflicht

Die CDU/CSU fordert in einem Bundestagsantrag verpflichtende Besuche von KZ-Gedenkstätten für alle Schüler in Deutschland. Wie die “Welt” berichtet, soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern zu gewährleisten, dass alle Schüler “verpflichtend mit ausführlicher Vor- und Nachbereitung mindestens einmal im Laufe ihrer Schulzeit eingebettet in den Unterricht ein ehemaliges Konzentrationslager der NS-Diktatur besucht haben”. Thomas Jarzombek (CDU), bildungspolitischer Sprecher der Fraktion, betonte: “Wir müssen die Erinnerung an die Schrecken der Schoah bei den nachkommenden Generationen wachhalten.”

Vertiefung des deutsch-israelischen Austauschs

Neben obligatorischen KZ-Gedenkstättenbesuchen streben CDU und CSU an, den Austausch zwischen deutschen und israelischen Schülern, Auszubildenden und Studenten zu intensivieren. Zudem sollen “Vernetzungsprogramme für das Kennenlernen von gegenwärtigem jüdischem Leben” ausgeweitet werden.

Anpassung der Hochschulgesetze

Die Fraktion fordert in ihrem Antrag außerdem eine Änderung der Hochschulgesetze, die es ermöglicht, Täter nach einer Verurteilung wegen einer Gewalttat oder wegen Drohung mit Gewalt gegenüber Kommilitonen zu exmatrikulieren. Eine vorläufige Suspendierung vom Studium sollte dabei der Regelfall sein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierzu im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) oder der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ein “gemeinsames Verständnis” zu erreichen. “Wir müssen den Hochschulleitungen beim Kampf gegen Antisemitismus den Rücken stärken”, erklärte Jarzombek. Falls die aktuellen Hochschulgesetze eine solche Exmatrikulation nicht zulassen, sollten diese “zügig entsprechend geändert” werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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