Die Unionsfraktion im Bundestag plant, Millionen geflüchteter Menschen von der Option einer schnellen Einbürgerung auszuschließen. Dies erfolgt im Kontext einer von der Ampel-Regierung beschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die die Einbürgerungshürden senkt.
Änderung der Einbürgerungsregelungen vorgeschlagen
Nach Informationen des „Spiegels“ legt die Unionsfraktion einen Antragsentwurf vor, der die Bedingungen für eine Einbürgerung neu definiert. Im Kern soll der vorübergehende Schutz, den viele Geflüchtete in Deutschland genießen, „nicht mehr als Aufenthaltsdauer im Inland, die für die Einbürgerung notwendig ist“, angerechnet werden. So könnten Flüchtlinge erst dann Deutsche werden, wenn sie eine entsprechend lange Zeit ein unbefristetes Aufenthaltsrecht gehabt haben.
Alexander Throm, ein Innenpolitiker der CDU, steckt hinter dieser Initiative, die möglicherweise noch im April das Parlament erreichen wird.
Kontext und mögliche Auswirkungen der Initiative
Die Unionsfraktion reagiert mit diesem Antragsentwurf auf die von der Ampel-Regierung beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Diese sieht vor, die Hürden für Einbürgerungen zu senken und es auch Geflüchteten zu ermöglichen, nach fünf oder bei besonderer Integration bereits nach drei Jahren Aufenthalt Deutscher zu werden.
Die Union argumentiert, dass aufgrund der Reform bei den vorhandenen 3,1 Millionen Schutzsuchenden im Land viele Flüchtlinge Einbürgerungsanträge stellen könnten, die erst wenige Jahre zuvor eingereist seien. Die meisten dieser Geflüchteten stammen aus der Ukraine. Der Antragsentwurf der Union zielt darauf ab, eine Ausweitung der Einbürgerungsanträge zu verhindern, indem er die Anforderungen an die Aufenthaltsdauer verschärft.
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