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Union will Messerangriffe als Verbrechen einstufen

Die Union plant, Messerangriffe in Deutschland künftig als Verbrechen einzustufen, berichtet die „Rheinische Post“. Ein Entwurf für ein Beschlusspapier zur Migrations- und Sicherheitspolitik, das bei der Klausur des Fraktionsvorstands von CDU/CSU im brandenburgischen Neuhardenberg verabschiedet werden soll, weist auf eine verschärfte Sicherheitspolitik hin.

Mögliche Verschärfung von Gesetzgebung gegen Messerangriffe

Wie aus dem Papier hervorgeht, bemerkt die Union eine steigende Zahl von Messerangriffen in den letzten Jahren und fordert eine „entschlossene und harte Antwort des Rechtsstaats“. „Körperverletzungen mittels eines Messers oder einer sonstigen Waffe müssten daher künftig als Verbrechen geahndet werden“, heißt es dort. Weiterhin wird in dem Entwurf bekanntgegeben: „Den Strafrahmen wollen wir auf ein Jahr bis 15 Jahre Freiheitsstrafe anheben“.

Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei

Neben der Verschärfung der Gesetzgebung gegen Messerangriffe, sieht der Plan der Union vor, der Bundespolizei mehr Befugnisse zu verleihen. Dies beinhaltet „den flächendeckenden Einsatz von Tasern oder die Möglichkeit zu anlasslosen Kontrollen auf Bahnhöfen und Flughäfen“. Zudem soll die Bundespolizei bei Grenzkontrollen die Möglichkeit zur Kennzeichenerfassung erhalten.

Wiedereinführung der Strafbarkeit für „Terror-Werbung“

Außerdem planen CDU/CSU, die Strafbarkeit der „Terror-Werbung“ wieder einzuführen. Sie erläutern, dass 2002 von Rot-Grün entschieden wurde, die Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen nicht mehr strafbar zu machen. „Seitdem kann in Deutschland analog und im Netz straflos für in- und ausländische Terrororganisationen geworben werden – ein unhaltbarer Zustand. Diese Strafbarkeit wollen wir wieder einführen“, heißt es im Beschlussentwurf der Union.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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