Die Unionsfraktion im Bundestag strebt mit einem neuen Gesetzentwurf eine Erleichterung für Kommunen an, ungenutztes Bahngelände für Wohn- und Bauprojekte zu nutzen. Dieser Vorstoß steht im Kontext der aktuellen Wohnungsbaukrise und der damit einhergehenden Suche nach neuen Flächen zur Bebauung.
Gesetzentwurf zur Nutzung von Bahngelände
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Ulrich Lange, erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „In der aktuellen Wohnungsbaukrise ist es von großer Bedeutung, dass wir alle vorhandenen Flächenpotenziale nutzen“. Damit inkludiert er ausdrücklich Bahngelände, das für die Deutsche Bahn „entbehrlich“ geworden ist. Der bestehende Rahmen sieht jedoch eine restriktive Handhabung vor: Nach einer Verschärfung des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes im Dezember 2023 können stillgelegte Bahnstrecken und -flächen nur noch dann einer anderen Nutzung zugeführt werden, wenn die geplanten Projekte von „überragendem öffentlichen Interesse“ sind.
Nachteilige Auswirkungen der aktuellen Regelung
Die Praxis zeigt, dass diese Änderung schwerwiegende Auswirkungen auf das Wohnungsbauvorhaben hat. Lange berichtet, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde seit der Verschärfung des Gesetzes über 150 Anträge abgelehnt hat. „Unser Gesetzentwurf zielt deshalb darauf ab, die Umwidmung solcher Bahnflächen nicht unnötig zu erschweren.“ Er betont besonders, dass in vielen Fällen schon Vereinbarungen zur Nutzung für andere Projekte zwischen den zuständigen Parteien getroffen wurden.
Ampel-Parteien arbeiten an Nachbesserung
Die Ampel-Parteien arbeiten ebenfalls an einer Nachbesserung, deren Fertigstellung jedoch noch aussteht. Dieses angekündigte Moderne-Schiene-Gesetz soll als weiterer Lösungsansatz für die Wohnungsbaukrise dienen. „Es darf nicht sein, dass nur wegen einer falsch angelegten Vorschrift große Flächenpotenziale verloren gehen oder brachliegen“, so Lange abschließend.
✨ durch KI bearbeitet, .