Die Union will antisemitische Straftaten künftig härter ahnden und fordert eine Gesetzesänderung, die in der Regel die Ausweisung der Täter aus Deutschland zur Folge haben soll. Auch die Einbürgerung soll nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, den die CDU/CSU-Fraktion diese Woche in den Bundestag einbringen will.
Ausweisung bei antisemitischer Straftat
Gemäß dem Unionsantrag soll eine Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat „zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und zur Nichterteilung bzw. zum Verlust eines humanitären Schutzes in Deutschland“ führen. Die „Rheinische Post“ berichtete über diesen Vorschlag. Wer Interesse an einem deutschen Pass hat, soll sich zudem zum Existenzrecht Israels bekennen müssen.
Bedingungen für die Einbürgerung
Die Union will die Einbürgerung antisemitisch gesinnter Personen grundsätzlich ausschließen. „Bei Vorliegen tatsächlicher, nicht erschütterbarer Anhaltspunkte für eine antisemitische Einstellung des Antragstellers“ solle „eine Einbürgerung ausdrücklich ausgeschlossen“ werden. Darüber hinaus soll Personen, die mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen und wegen einer antisemitischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Gegenwind für den Gesetzentwurf der Ampelkoalition
Gleichzeitig lehnt die Unionsfraktion den Gesetzentwurf zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ab, mit dem die Ampelkoalition Einbürgerungen erleichtern will. Hier sieht die Union offenbar einen Widerspruch zu ihren eigenen Reformplänen.
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