Die Unionsfraktion mahnt die Bundesregierung, verfassungsrechtliche Risiken in ihrem Haushaltsentwurf zu prüfen und warnt vor hohen verfassungsrechtlichen Risiken, die vom Bundesrechnungshof aufgezeigt wurden. Besondere Bedenken gibt es bezüglich der Berechnung der zulässigen Neuverschuldung und der Verbuchung von Rückflüssen aus Corona-Krediten.
Bedenken bezüglich des Haushaltsentwurfs
Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, äußerte sich gegenüber dem “Spiegel” zu den Bedenken des Bundesrechnungshofes: “Der Finanzminister sollte den Bericht des Rechnungshofs sehr ernst nehmen, vor allem die Hinweise auf `hohe verfassungsrechtliche Risiken`. Das betrifft insbesondere zwei Punkte: die Berechnung der zulässigen Neuverschuldung für den Nachtragsetat für dieses Jahr und die Verbuchung von Rückflüssen aus den Corona-Krediten für den Haushalt 2025.”
Kritik des Bundesrechnungshofes
Die obersten Finanzkontrolleure des Bundes hatten der Ampel fehlende “Sorgfalt und Solidität” vorgeworfen und den Abgeordneten im Parlament empfohlen, den von der Regierung im Sommer präsentierten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr nicht zu beschließen. “Der Bundestag sollte sich hierauf nicht einlassen”, heißt es in dem Bericht. Eine Verabschiedung bedeute “ein weiteres hohes verfassungsrechtliches Risiko”. Die aus Sicht der Kontrolleure zulässige Neuverschuldung sei um 3,4 Milliarden Euro zu hoch angesetzt, da Privatisierungserlöse unberücksichtigt geblieben seien.
CDU-Haushaltsexperte teilt Kritik
CDU-Haushaltsexperte Middelberg stimmte der Kritik der Rechnungsprüfer zu: Die Regierung habe Privatisierungserlöse aus dem Verkauf von Anteilen an Post und Telekom bei der Berechnung der zulässigen Neuverschuldung für 2024 nicht berücksichtigt. “Verfassungsrechtlich noch problematischer ist die Buchung der Rückflüsse aus Maßnahmen, die durch Corona-Kredite finanziert wurden”, so Middelberg. Hierbei gehe es unter anderem um Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen und Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Eingrenzung der Energiekrise.
Forderung nach Korrekturen im Haushalt
Middelberg kritisierte die Nutzung dieser Rückflüsse zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung und warnte vor einer erneuten “Umwidmung” von Krisengeldern, welche das Bundesverfassungsgericht bereits im Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 moniert hatte. “Christian Lindner muss diese Buchungen zügig korrigieren, damit er nicht wieder einen verfassungswidrigen Haushalt produziert”, forderte der CDU-Politiker.
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