Nach dem Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) hat die Union davor gewarnt, Netanjahu bei einer Einreise nach Deutschland festzunehmen. Die Kritik kommt vom stellvertretenden Unionsfraktionschef Johann Wadephul (CDU), der die Aktion des Gerichts in Frage stellt und von der Bundesregierung eine klare Positionierung fordert.
Unionsfraktion lehnt Festnahme Netanjahus ab
Der stellvertretende Unionsfraktionschef Johann Wadephul (CDU) äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Schritte des IStGH. „Es ist unvorstellbar, dass ein demokratisch gewählter Premierminister des Staates Israels auf deutschem Boden festgenommen wird“, sagte Wadephul. Er kritisierte zudem die Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister und den ehemaligen Verteidigungsminister als „problematisch“ und anzweifelbar hinsichtlich der Zuständigkeit des IStGH.
Kritik an der Handhabung des IStGH
Wadephul bemängelte weiterhin das Fehlen von „Fingerspitzengefühl“ seitens des IStGH hinsichtlich des parallel ausgestellten Haftbefehls gegen einen Hamas-Terroristen. In diesen Zusammenhang forderte er von der Bundesregierung eine klare Positionierung.
SPD: Israeli’s Vorwürfe sollten in israelischen Gerichten verhandelt werden
Auf der anderen Seite, der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), bezeichnete es als Versäumnis, dass israelische Gerichte die Vorwürfe gegen Netanjahu in Zusammenhang mit der Militärstrategie in Gaza nicht aufgegriffen hätten. „Deswegen wäre der richtige Ort, diesen schweren Anschuldigungen nachzugehen, nicht der IStGH, sondern israelische Strafbehörden und Gerichte“, sagte Roth dem RND.
Roth betonte auch die Bedeutung des IStGH „in erster Linie dort, wo es an rechtsstaatlichen Strukturen mangelt“. Gleichzeitig unterstrich er, dass Israel das Recht auf Selbstverteidigung habe, was jedoch mit der Pflicht zur Beachtung des humanitären Völkerrechts einhergehe. „Es ist unerlässlich, dass niemand – keine Einzelperson und keine Regierung – sich über das Gesetz und das Völkerrecht erheben darf – auch nicht in diesem Krieg“, schloss der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses.
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