Union und SPD wollen einen Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung im Bundestag vorlegen und verabschieden. Dieser soll laut „Mediengruppe Bayern“ den Strafverfolgungsbehörden erweiterte Befugnisse bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls ermöglichen.
Geplante Verlängerung der Regelung
Die aktuell bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung soll nach Informationen der „Mediengruppe Bayern“ bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden. Der Gesetzentwurf wurde am Tag des Scheiterns der Ampel-Koalition im Rechtsausschuss von den Ampelparteien und der Union verabschiedet. Aus Kreisen der Union wurde verlautbart, man wolle rasch Rechtssicherheit schaffen.
Gesetz zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts
Die Union plant darüber hinaus in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz in den Bundestag einzubringen. Hierzu laufen derzeit Gespräche mit der SPD, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Es herrscht Einigkeit innerhalb der Unionsfraktionsführung, dass das Gesetz verabschiedet werden muss. Die Vorlage wurde zuvor auch von den Ampel-Fraktionen und der Union unterstützt.
Bestreben nach Rechtssicherheit
Mit den geplanten Gesetzesvorhaben zielt die Union darauf ab, Rechtssicherheit in zwei zentralen Bereichen zu schaffen: Einerseits bei der Telekommunikationsüberwachung im Rahmen von Ermittlungen, andererseits bei der Absicherung des Bundesverfassungsgerichts. Dafür suchen sie die Unterstützung der SPD und streben ein rasches parlamentarisches Verfahren an.
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