Union und SPD planen eine Verschärfung der Regeln zur Beschäftigung von Mitarbeitern durch Abgeordnete. Ziel ist es, die im Abgeordnetengesetz verankerten Vorgaben auszuweiten und damit mögliche Formen von Vetternwirtschaft zu unterbinden. Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe) arbeiten die parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen an einem gemeinsamen Vorschlag.
Koalitionsfraktionen erarbeiten gemeinsamen Vorschlag
Die parlamentarischen Geschäftsführer der beiden Koalitionsfraktionen, Hendrik Hoppenstedt (CDU) und Johannes Fechner (SPD), arbeiten an einem gemeinsamen Vorschlag, wie die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet. "Wir müssen das Abgeordnetengesetz verschärfen", sagte Johannes Fechner der Zeitung. "Wir sollten die bereits geltende Vorschrift erweitern."
Künftig sollten "Abgeordnete auch keine Ehepartner und Verwandten anderer Abgeordneter auf Staatskosten einstellen dürfen". Das sollte "nicht nur Abgeordnete des Bundestags, sondern auch Abgeordnete des Europaparlaments und der Landtage umfassen", erklärte er der "Süddeutschen Zeitung". Dadurch soll verhindert werden, dass ein Bundestagsabgeordneter Verwandte von Landtags- oder Europaabgeordneten auf Staatskosten einstellen kann.
Ziel: Missbrauch von Steuergeldern verhindern
"Auf eigene Rechnung sollen Abgeordnete auch künftig Verwandte einstellen können", sagte der Sozialdemokrat der "Süddeutschen Zeitung". Es gehe lediglich "darum, Missbrauch von Steuergeldern durch Vetternwirtschaft zu verhindern", so Frechner.
"Wir wollen die Regeln jetzt so anpassen, dass so viel Missbrauch wie möglich verhindert wird", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, der Zeitung. Darüber gebe es mit der SPD-Fraktion bereits eine grundsätzliche Verständigung.
Verfassungsrechtliche Hürden und Abgrenzungsprobleme
Hoppenstedt wies in der "Süddeutschen Zeitung" aber auch auf Schwierigkeiten hin. Zum einen sei die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich verbrieft, zum anderen müsse es nicht immer gleich ein Fall von Vetternwirtschaft sein, wenn im Einzelfall ein entfernter Verwandter eines Abgeordneten für einen anderen Abgeordneten arbeite. Wenn aber Abgeordnete erkennbar mit Überkreuz-Beschäftigungen von Angehörigen gegenseitig das Familieneinkommen des jeweils anderen erhöhten, sei das "ein absolut indiskutabler Korruptionssumpf, der trockengelegt werden muss", so Hoppenstedt.
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