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Startseite Deutschland & die WeltUnion und SPD planen Reform der Kanzlerwahl im Bundestag
Deutschland & die Welt

Union und SPD planen Reform der Kanzlerwahl im Bundestag

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. September 2025
Deutscher Bundestag am 05.09.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Union und SPD wollen die Geschäftsordnung des Bundestags ändern, um das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers im dritten Wahlgang anzupassen. Künftig soll die Wahl nicht mehr am Fehlen formaler Kandidatenvorschläge scheitern; außerdem soll der Bundestag auch bei geringerer Anwesenheit beschlussfähig sein, berichtet der „Focus“.

Union und SPD wollen dem Bundestag eine Neufassung der Geschäftsordnung zur Abstimmung vorlegen, über die der „Focus“ berichtet. Kommt es künftig zu einem dritten Wahlgang, soll die Wahl nicht mehr am Fehlen formaler Kandidatenvorschläge scheitern können, berichtet der „Focus“.

Geplante Änderungen im dritten Wahlgang

Bislang lag das Vorschlagsrecht ausschließlich bei Fraktionen oder einem Viertel der Abgeordneten. Nach der Änderung könnten im dritten Wahlgang zunächst fünf Prozent der Abgeordneten einen Vorschlag einbringen. Gelingt das nicht, geht das Vorschlagsrecht an jeden einzelnen Abgeordneten. „Für den Fall, dass weder der Vorschlag eines Viertels noch von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages vorliegt, erhält nach dem neuen § 4 Absatz 3 auch der einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht“, heißt es dazu in der Neufassung der Geschäftsordnung, die Union und SPD dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen wollen und über die der „Focus“ berichtet.

Außerdem soll der Bundestag für den Wahlgang künftig selbst dann beschlussfähig sein, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Union und SPD begründen die Änderung damit, dass künftig ein politisches Herauszögern des dritten Wahlgangs verhindert werden soll. Eine Anpassung für den zweiten Wahlgang ist nicht geplant.

Hintergrund

Friedrich Merz (CDU) hatte Anfang des Jahres im ersten Wahlgang die Kanzlermehrheit verfehlt. Dank der Linkspartei konnte der zweite Wahlgang am selben Tag stattfinden – ohne sie wäre dieser Formalakt rechtlich nicht umsetzbar gewesen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verfügten zwar über eine Mehrheit im Bundestag, jedoch nicht über die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit, um eine Ausnahme von der Geschäftsordnung durchzusetzen und einen zweiten Wahlgang noch am selben Tag zu ermöglichen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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