Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt das Einlenken der Union hinsichtlich Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts. Der Fokus liegt darauf, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker im Grundgesetz zu verankern und das noch in der laufenden Legislaturperiode zu erreichen.
Verstärkte Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts
Marco Buschmann (FDP) hat in Bezug auf die angestrebte Grundgesetzänderung gesagt: „Ich freue mich sehr darüber, dass die Union an den Verhandlungstisch zurückkehrt.“ Die gemeinsame gesamtpolitische Verantwortung als „seriöse Demokraten“ stünde im Vordergrund und diese Verantwortung müsse über parteipolitischen Auseinandersetzungen stehen, berichtete das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Gespräche über Gesetzentwurf
Der Bundesjustizminister betonte die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker im Grundgesetz zu verankern und dafür die notwendigen Mehrheiten zu organisieren. „Nun werden vertrauliche Gespräche geführt“, so Buschmann. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei bereits als Arbeitsdokument vorgelegt, über den nun gemeinsam gesprochen und beraten werde.
Bundesverfassungsgericht als Schutzschild der Grundrechte
Buschmann hob hervor, dass das Bundesverfassungsgericht ein Erfolgsmodell sei und sich als Schutzschild der Grundrechte sowie tragende Säule der liberalen Demokratie erwiesen hat. Mit Blick auf Erfahrungen in anderen Ländern sagte er: „Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, dass Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können.“ Es sei daher wichtig, sich auf potenzielle Gefahren gut vorzubereiten.
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