Die CDU beabsichtigt, noch in diesem Jahr einen Vorschlag für eine umfangreiche Steuerreform vorzulegen. Der Fokus liegt dabei auf der Änderung des Unternehmenssteuerrechts und der Anpassung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz.
Pläne für eine Reform des Unternehmenssteuerrechts
Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Partei seit Monaten an einer großen Steuerreform arbeite, die noch in diesem Jahr vorgestellt werde. Mit diesem Vorstoß zieht die Union dann in den Wahlkampf. Ein zentrales Anliegen dabei sei die Reform des Unternehmenssteuerrechts. Wie Linnemann anmerkte, fallen aktuell mehr als 70 Prozent der Einzelunternehmen und Personengesellschaften unter das Einkommenssteuerrecht. Die Union überlege, ob ein einheitliches Unternehmenssteuerrecht sinnvoller wäre.
Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz
Darüber hinaus soll auch der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz greift, angehoben werden. Linnemann erklärte: „Es kann nicht sein, dass jemand, der etwas mehr als einen durchschnittlichen Lohn verdient, wie ein Spitzenverdiener zur Kasse gebeten wird.“ Die CDU plant daher eine Anpassung, „sodass der Spitzensteuersatz erst ab 80.000 Euro oder mehr greift“.
Debatte um die Abschaffung der Steuerklassen
Auf die von Finanzminister Lindner (FDP) angekündigte Abschaffung der Steuerklassen III und V reagierte Linnemann offen. Allerdings wies er darauf hin, dass es bei der Union Einigkeit darüber gebe, am Ehegattensplitting festzuhalten. Ein Ende dieses Splittings würde Ehepaare und insbesondere Familien mit jährlich über 15 Milliarden Euro zusätzlich belasten, so Linnemann.
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