Die Bundestagsfraktionen von CDU und CSU planen aufgrund des bevorstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum neuen Wahlrecht eine Sondersitzung. Alle Parteien, einschließlich der bayerischen Staatsregierung und der Linken, erhoffen sich eine Klärung hinsichtlich des Rechts auf Parteienchancengleichheit.
Sondersitzung der Unionsfraktion
Laut der “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe) hat der Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) die Sondersitzung für den 30. Juli anberaumt, offenbar parallel zur Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause ist geplant, dass die Sitzung als Videokonferenz umgesetzt wird.
Reaktion auf Wahlrechts-Urteil
Das oberste deutsche Gericht wird an diesem Tag über die Beschwerden von CDU/CSU, der bayerischen Staatsregierung sowie der Linken entscheiden. Diese haben Bedenken angemeldet, dass das neue Wahlrecht der Ampelkoalition ihre Chancengleichheit gefährden könnte.
Keine Sondersitzung zu Haushaltsbeschlüsse geplant
Die “Rheinische Post” berichtet weiter, dass die Unionsfraktion bisher keine Sondersitzung im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Haushalt 2025 ins Auge fasst. Aus Unionskreisen wurde verlautbart, dass man zunächst die Beratungen des Haushaltsausschusses zu diesem Thema am Mittwoch abwarten möchte.
✨ durch KI bearbeitet, .