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Union plant Einschränkung von Umweltklagen bei Infrastrukturprojekten

Die Union plant umfassende Reformen zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten und zur Modernisierung der Verwaltung. Dazu gehört eine Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Umweltschutzverbänden und eine Reduzierung von Stellen im öffentlichen Dienst. Auch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen steht im Fokus der Pläne von CDU und CSU.

Reform des Verbandsklagerechts

Die Union strebt an, die Klagemöglichkeiten von Umweltschutzverbänden bei Infrastrukturvorhaben einzuschränken. “Wir sind für die Abschaffung des Verbandsklagerechts bei Infrastrukturvorhaben”, so ein Auszug aus dem Wahlprogramm, über den das Nachrichtenportal “T-Online” am Freitag berichtet. Dieses Vorhaben solle auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Kurzfristig wird die Union prüfen, in welchen Bereichen die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie über das notwendige europäische Maß hinausgeht und wo eine Kürzung des Instanzenwegs auf zwei Instanzen möglich und sinnvoll sei.

Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst

Ein weiteres Ziel von CDU und CSU ist die Reduzierung des Personals im öffentlichen Dienst. Geplant ist, die Zahl der Bundesbeauftragten um 50 Prozent zu verringern und 10 Prozent der Stellen in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung einzusparen. “Wir wollen mit weniger Personal bessere Arbeit machen”, heißt es im Wahlprogramm der Union.

Digitalisierung und Experimentierklausel

Die Union will außerdem die Digitalisierung vorantreiben und eine “strategischere und stärker datenbasierte Politik” umsetzen. “Wir machen den digitalen Vollzug zum Standard”, wird im Programm betont. Ziel ist es, dass Bürger und Unternehmen ihre Daten nur einmalig an die Verwaltung übermitteln müssen. Dazu sollen ein Basisregister für Unternehmen und ein einheitliches Unternehmenskonto eingeführt werden. Die Zuständigkeiten für Infrastruktur, Datenpolitik, KI, Plattformen, digitale Dienste, Verwaltungsdigitalisierung und modernes Regierungshandeln sollen in einem Digitalministerium gebündelt werden.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer “Experimentierklausel” für Kommunen und Landkreise. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, unbürokratisch verschiedene Ansätze auszuprobieren und schnelle, pragmatische Entscheidungen zu treffen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte diese Idee bereits in der Vergangenheit angedeutet. So könnten Genehmigungsverfahren hinfällig werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Was erfolgreich getestet wird, soll laut Union ausgeweitet werden. Details zur rechtssicheren Umsetzung dieser Regelung fehlen im Programm jedoch bisher.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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