Die Union fordert einen Lohnersatz für pflegende Angehörige nach dem Vorbild des Elterngeldes und strebt an, deren finanzielle Unterstützung und Rentenversorgung zu verbessern.
Union fordert Lohnersatz für Pflege
Laut dem Entwurf eines Positionspapiers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Pflege, fordert die Union für die Pflege von Angehörigen einen Lohnersatz nach dem Vorbild des Elterngeldes. Hierbei wird die Einführung einer „Entgeltersatzleistung/Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit“ gefordert. „Dem größten `Pflegedienst` Deutschlands gebührt mehr Respekt und Unterstützung“, heißt es in dem Papier mit Blick auf die Pflege durch Angehörige.
Keine finanzielle Unterstützung und nur begrenztes Pflegeunterstützungsgeld
Bisher gibt es für die Pflegezeit von sechs Monaten oder die Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten nur einen Anspruch auf Freistellung vom Job und zinslose Darlehen, aber keine finanzielle Unterstützung. Lediglich in akuten Pflegesituationen erhalten pflegende Angehörige für maximal zehn Tage ein Pflegeunterstützungsgeld, vergleichbar mit Krankengeld.
Äußerung des gesundheitspolitischen Sprechers der Unionsfraktion
„Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Was für Kinder gilt, sollten wir auch für die Ältesten unserer Gesellschaft diskutieren“, äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), gegenüber dem RND. Er betonte, dass dies eine Frage der Generationengerechtigkeit sei.
Steuerfreibeträge und bessere Rentenversorgung
Die Union fordert in dem Papier auch Steuerfreibeträge für pflegende Angehörige, die sich am Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bemessen. Zusätzlich plädiert die Union für eine bessere Rentenversorgung von pflegenden Angehörigen.
Vorschläge zur Verbesserung der Situation professioneller Pflegekräfte
Um den Fachkräftemangel zu lindern, schlägt die Union Verbesserungen für professionell Pflegende vor. Konkret wird vorgeschlagen, die Arbeitszeit von Vollzeitkräften mit den Berufsjahren schrittweise zu reduzieren – und zwar bei vollem Lohnausgleich. Zudem sollen Überstunden steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden.