Inmitten einer anstehenden Bereinigungssitzung im Bundestag meldet die Union erneut verfassungsrechtliche Anliegen im Bezug auf den Haushalt 2024 der Ampelkoalition an. Ihre Bedenken betreffen die ungeklärte Finanzierung der Flutkatastrophenhilfe im Ahrtal sowie eine geplante Sparmaßnahme für die Bundesagentur für Arbeit.
Union äußert verfassungsrechtliche Bedenken
Die Zeitungen der “Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft” berichten, dass die Union die geplante Sparmaßnahme für die Bundesagentur für Arbeit kritisiert. Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte im Gespräch mit den Zeitungen seine Bedenken: “Es geht immerhin um 5,2 Milliarden Euro. Hier wird Geld der Beitragszahler zweckwidrig zur Haushaltssanierung verwendet”. Er sieht nicht nur die nachträgliche Rückforderung der während der Pandemie als Zuschuss gewährten Beträge problematisch.
Bezüglich des Haushalts 2024 der Ampelkoalition
Haase ergänzte: “Die Anhörung hat ergeben, dass hierin wiederum eine Zweckentfremdung von gewährten Notlagenkrediten liegen könnte – ähnlich wie beim verfassungswidrigen 2. Nachtragshaushalt 2021”. In der Experten-Anhörung vor dem Haushaltsausschuss letzte Woche war man zu dem Schluss gekommen, dass die ursprünglich durch Corona-Notlagenkredite finanzierten Zuschüsse nun für andere Zwecke genutzt würden – nach Beendigung der Pandemie-Notlage.
Einsatz der Bundesagentur für Arbeit
Der Chefhaushälter der Unionsfraktion kritisierte zudem die Verwendung der Bundesmittel: “Man greift auf Geld der BA zurück, das als Krisenvorsorge dient oder mit dem der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung gesenkt werden könnte. Der BA-Haushalt ist nicht der Selbstbedienungsladen der Ampelkoalition”. Damit verdeutlicht sich der Widerstand der Union gegen den Haushalt 2024 der Ampelkoalition, besonders in Bezug auf die angedachten Sparmaßnahmen für die Bundesagentur für Arbeit.
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