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Union lehnt Buschmann-Vorschlag zur Ahndung von Unfallflucht ab

Die geplante Änderung des Strafgesetzbuches durch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), die Fahrerflucht ohne Personenschaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt, stößt auf scharfe Kritik seitens des rechtspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings.

Streitpunkt Fahrerflucht

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat das Ansinnen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, scharf kritisiert. „Die geplante Streichung der Fahrerflucht im Strafgesetzbuch zeigt erneut den fehlenden Respekt der Ampel-Regierung vor dem Eigentum“, sagte der CDU-Politiker der „Bild“ (Montagsausgabe).

Kein Kavaliersdelikt

Krings bekräftigte: „Auch bei Sachschäden ist Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt.“ Nur durch das Strafrecht werde man Täter davon abhalten können, eine Unfallstelle rasch zu verlassen, in der Hoffnung, dass schon niemand etwas mitbekommen habe.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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