Die Unionsfraktion äußert Bedenken hinsichtlich der verfassungsmäßigen Gültigkeit des möglichen Einsatzes der Notlagenklausel sowie der Aussetzung der Schuldenbremse für das kommende Jahr 2023. Dies zeigt sich insbesondere in der kritischen Stellungnahme des haushaltspolitischen Sprechers der Union, Christian Haase, gegenüber dem „Handelsblatt“.
Verfassungsmäßigkeit der Notlagenklausel in Frage gestellt
Laut dts Nachrichtenagentur sieht Christian Haase , der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, in der Nutzung der Notlagenklausel und in der damit verbundenen möglichen Aussetzung der Schuldenbremse ein verfassungswidriges Vorgehen. In seiner Stellungnahme im „Handelsblatt“ betont er: „Hier soll offenkundig ein verfassungswidriges Vorgehen mit einem weiteren verfassungswidrigen Vorgehen geheilt werden, ganz im Sinne von Minus mal Minus ergibt Plus“.
Vermutete Verfassungswidrigkeit des Bundeshaushalts 2023 und des WSF
Regierungskreise vermuten laut dem Bericht, dass auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und der Bundeshaushalt 2023 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch verfassungswidrig sind. Daher wird erwogen, die Notlagenklausel erneut für 2023 zu nutzen und die Schuldenbremse auszusetzen.
Erneute Notlage wegen Energiekrise?
Diese erneute Notlage würde die Regierung, wie schon im Oktober 2022 bei der Gründung des WSF, mit den Folgen der Energiekrise erklären. Der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) äußerte sich gegenüber der „Bild am Sonntag“ dahingehend allerdings zurückhaltend: „An Spekulationen beteilige ich mich nicht. Die Bundesregierung prüft, was aus dem Urteil folgt.“
Unionsfraktion zweifelt Begründung an
Die Unionsfraktion sieht diese mögliche Begründung einer erneuten Notlage und damit einhergehender Schuldensteigerung kritisch. Insbesondere Haase warnt, dass eine nachträgliche Erklärung der Notlage vor dem Verfassungsgericht scheitern könnte und stellt klar: „Wir haben keine ökonomische Notlage, wir haben vielmehr eine politische Notlage.“
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