Der jüngste Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Asylbewerber in Einzelfällen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, stößt bei der Union auf Kritik. Sie fordert eine breitere Anwendung des Vorstoßes und betont, dass die rechtlichen Grundlagen für eine solche Verpflichtung bereits gegeben sind.
Union verlangt mehr Einsatz von Asylbewerbern
Der SPD-Vorstoß, Asylbewerber in Einzelfällen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, stoßt bei der Union auf Kritik. Der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), monierte insbesondere die Einschränkung auf Einzelfälle. „Die Verpflichtung sollte sich keinesfalls auf Einzelfälle beschränken“, sagte Frei gegenüber der „Rheinischen Post“.
Sozialleistungen gegen gemeinnützige Arbeit
Frei betonte, dass Asylbewerber in Deutschland von einem fairen Verfahren und menschenwürdigen Sozialleistungen profitieren, auch im Krankheitsfall. „Wenn wir diese Menschen im Gegenzug auffordern, der Gesellschaft in Form eines gemeinnützigen Dienstes etwas zurückzugeben, ist das nicht zu viel verlangt. Ganz im Gegenteil“, sagte der CDU-Politiker.
Rechtliche Grundlagen sind gegeben
Darüber hinaus verwies der Parlamentsgeschäftsführer darauf, dass die rechtlichen Grundlagen für eine solche Verpflichtung der Asylbewerber bereits gegeben seien und konsequent angewandt werden sollten.
Asylbewerber in Sammelunterkünften beschäftigen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verwies darauf, dass es in Einzelfällen sinnvoll sein könne, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen. „Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten“, äußerte Heil.
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