Die Union im Bundestag fordert eine zügige Verabschiedung des „Sicherheitspakets“ der Bundesregierung. Sie kritisiert die Ampel-Koalition für ihr zögerliches Vorgehen und wirft insbesondere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Kanzler Olaf Scholz (SPD) vor, bei der inneren Sicherheit und Migration zu versagen.
Kritik am Umgang mit dem Sicherheitspaket
„Alexander Throm (CDU)„, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, beklagte gegenüber der „Welt“ (Mittwochausgabe) den langsamen Verlauf der Gesetzgebung. „Die Ampel-Koalition gibt sich selbst auf und kapituliert vor der angespannten Sicherheits- und Migrationslage in Deutschland“, so Throm. Er klagte, dass es der Koalition nicht gelinge, das in Folge des Anschlags von Solingen vorgestellte Sicherheitspaket durch den Bundestag zu bringen.
Am Montag fand die Anhörung der Sachverständigen zu den Regierungsplänen statt, es folgen die vorgeschriebenen Berichterstatter-Gespräche. „Die Koalition hat nach Solingen schnelle Konsequenzen versprochen – aber liefern tut sie nichts“, kritisierte Throm.
Unionsfraktion plant eigenes Sicherheitspaket
Die Unionsfraktion hat vor, am Donnerstag ein eigenes Sicherheitspaket in den Bundestag einzubringen. Dieses basiert auf den Beschlüssen der Klausur in Neuhardenberg und sieht unter anderem vor, „Personen an den Binnengrenzen zurückzuweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können“, wie die „Welt“ berichtet.
Zusätzlich plädiert der Antrag dafür, das Asylrecht dahingehend zu ändern, dass „ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist, wenn der Asylantragsteller illegal nach Deutschland eingereist ist und es grundlos versäumt hat, sich schnellstmöglich den Behörden zu stellen“.
Rechtslage für Asylsuchende
Nach aktueller Rechtslage gelten die meisten Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Sobald die Anträge genehmigt werden, werden die Flüchtlinge allerdings als regulär aufhältige Personen angesehen.
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