Die Unionsfraktion fordert von der Bundesregierung ein deutlicheres Vorgehen gegen die Aktionen der “Letzten Generation” an Flughäfen. Dies beinhaltet höhere Strafen, geänderte Gesetzgebung und intensivere Sicherheitsvorkehrungen.
Appell der Union an die Bundesregierung
Die Unionsfraktion im Bundestag fordert von der Bundesregierung ein schärferes Vorgehen gegen die Klebe-Aktionen der “Letzten Generation” an Flughäfen, wie die “Bild” (Freitagausgabe) berichtet. Bislang sei es “der Bundesregierung und allen voran Innenministerin Faeser nicht gelungen, diesen Taten einen Riegel vorzuschieben”, heißt es in einem abgestimmten Maßnahmenkatalog der Union. Es gebe wichtige Maßnahmen, die durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in den Bereichen Inneres und Justiz ermöglicht werden könnten und perspektivisch die Taten verhindern könnten.
Maßnahmenkatalog der Union
Der Unionsfraktion zufolge beinhaltet der Maßnahmenkatalog neben härteren Bestrafungen, wie der Heraufsetzung des Strafrahmens auf bis fünf Jahre für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, auch die notwendige Erweiterung des Straftatbestandes der Nötigung. Blockaden, die eine große Zahl von Menschen betreffen, sollten als besonders schwerer Fall eingestuft werden. Zudem, die Protestierenden sollten nach Ansicht der Union auch zivilrechtlich schadensersatzpflichtig sein.
Die Union bemängelt, dass die strafrechtlichen Geldstrafen “oft nur gering” seien. Zur Stärkung der Sicherheit von Flughäfen fordert die Fraktion die Überprüfung der gesamten Sicherheitsinfrastruktur, eine erhöhte Videoüberwachung und den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung. “Kriminelle müssen endlich wirksam abgehalten werden, in Minuten in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen einzudringen. Die Bundesregierung kann hier nicht einfach auf Flughafenbetreiber verweisen; internationale Flughäfen haben bundesweite Bedeutung”, heißt es weiter.
Vorschläge zur Abschreckung
Die Unionsfraktion will bei Wiederholungsgefahr die Ingewahrsamnahme oder Haft für Täter durchsetzen. Dafür ist die “konsequente Anwendung von polizeilichem Unterbindungsgewahrsam bei Anhaltspunkten für Wiederholungsgefahr” notwendig. Letztlich sollen Betretungs- und Aufenthaltsverbote für Täter an Flughäfen eingeführt werden.
Die Bundesregierung plant unterdessen eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, welche eine Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis für das “vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens” vorsieht. Aktivist*innen können bereits jetzt wegen Hausfriedensbruch, Störung des öffentlichen Verkehrs und Sachbeschädigung belangt werden. Richter*innen haben die umstrittenen Aktionen der Aktivist*innen bislang sehr unterschiedlich beurteilt.
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