Die Unionsfraktion im Bundestag verlangt eine Reduktion der Asylbewerberleistungen für geduldete Asylbewerber. Dies könnte eine Mindestsicherung für die Ausreise umfassen. Der Migrationsrechtsexperte Ulrich-Arthur Birk erläutert den rechtlichen Rahmen für eine solche Maßnahme.
Unionsfraktion fordert Reduzierung der Asylbewerberleistungen
Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hat gegenüber der „Welt“ angemerkt, dass die geplante Senkung der Asylbewerberleistungen für „Dublin-Fälle“ auch für andere Gruppen gelten sollte. „Sie muss grundsätzlich für alle Ausreisepflichtigen gelten, auch für diejenigen, die eine Duldung haben.“ Deren Aufenthalt in Deutschland sei „nach wie vor rechtswidrig“, so Throm.
Vorschlag für neue Ausreiseunterstützung
Throm sieht das Ziel darin, den Ausreisepflichtigen nur noch ein „Überbrückungsgeld“ zu gewähren, damit sie ihre Ausreise absolvieren können. Ausnahmen seien für bestimmte Geduldete möglich, die aus gesundheitlichen Gründen nicht ausreisen können.
Rechtliche Grundlagen der Asylbewerberleistungen
Dem Bundesinnenministerium zufolge befanden sich Ende Juni 226.882 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, von denen 182.727 eine Duldung hatten. Einige von ihnen bezogen keine Leistungen.
Ulrich-Arthur Birk, Migrationsrechtsexperte und emeritierter Hochschullehrer an der Universität Bamberg, sagte gegenüber der „Welt“, dass ein rechtlicher Spielraum für eine Reduzierung der Leistungen bestünde. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 haben Asylbewerber Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum. Eine Reduzierung der Leistungen aus migrationspolitischen Gründen sei allerdings nur für Personen gerechtfertigt, die sich noch im Asylverfahren befinden und in Deutschland eine Bleibeperspektive haben.
Ausnahmeregelungen und zukünftige Maßnahmen
Laut Birk sei es rechtlich unproblematisch, wenn unmittelbar ausreisepflichtige Personen nur eine Überbrückungsleistung für zwei Wochen und die Rückreisekosten erhielten. Dies gelte bereits für Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Staat als schutzberechtigt anerkannt wurden. Birk fügte hinzu, dass geduldete Migranten in Deutschland keine Bleibeperspektive mehr hätten, da ihre Abschiebung lediglich vorübergehend ausgesetzt sei. Ihre derzeitige Vollversorgung durch Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe könne rechtspolitisch problematisch sein. Hier könnte der Gesetzgeber die Leistungen auf das unerlässliche Existenzminimum absenken, um den Druck zur Ausreise zu erhöhen.
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