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Union erhebt verfassungsrechtliche Zweifel am Etatentwurf 2025

Zum Auftakt der Haushaltswoche im Bundestag äußert die Union verfassungsrechtliche Bedenken am Etatentwurf 2025 von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Ein Gutachten stützt diese Zweifel, insbesondere hinsichtlich der geplanten „Globalen Minderausgabe“ von zwölf Milliarden Euro.

Zweifel an Verfassungskonformität des Etatentwurfs

Die Union wirft der Bundesregierung vor, erneut an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu agieren. Mathias Middelberg (CDU), Vize der Bundestagsfraktion, sagte der „Rheinischen Post“: „Die Bundesregierung manövriert wieder am Abgrund der Verfassungswidrigkeit“.

Verfassungsrechtliches Gutachten stützt Bedenken

Laut Middelberg bekräftigt ein Gutachten des Verfassungsrechtlers und Haushaltsexperten Hanno Kube die Bedenken der Union zur „Globalen Minderausgabe“ in Höhe von zwölf Milliarden Euro. Der „Rheinischen Post“ zufolge weist das 22-seitige Papier darauf hin, dass allein die Höhe der Minderausgabe „verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken“ begründet.

Der Haushaltsexperte fügte hinzu, diese Minderausgabe entspräche etwa 2,46 Prozent des Haushaltsvolumens des Kernhaushalts und läge damit „sehr deutlich über den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit“. Er sieht auch daraus verfassungsrechtliche Zweifel resultierend.

Mögliche Folgen für den Haushaltsausgleich

Der haushaltspolitische Sprecher der Union, Christian Haase, äußerte sich kritisch zum Vorhaben der Bundesregierung: „Der Haushaltsausgleich wird hingetrickst, um sich über die Legislaturperiode zu retten und eigene Lieblingsprojekte nicht zu gefährden.“ Ob dieses Gutachten nun Auswirkungen auf eine mögliche Klage der Union vor dem Bundesverfassungsgericht hat, bleibt abzuwarten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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