Führende Unionspolitiker dringen auf eine weitergehende Aufweichung der von der EU geplanten Einschränkungen für Autos mit Verbrennungsmotoren. Nach Informationen des „Handelsblatt“ aus Regierungs- und Parlamentskreisen stehen sowohl in der Bundesregierung als auch im EU-Parlament neue Vorschläge für eine Änderung des sogenannten Verbrenner-Aus im Raum.
Unionsparteien drängen auf weitergehende Lockerung
Die EU-Kommission hatte eine Lockerung der Abgasvorschriften ab 2035 erst kürzlich auf den Weg gebracht. Diese geht den Unionsparteien nach Angaben des „Handelsblatt“ nicht weit genug. Ursprünglich wollte die EU mit dem Verbrenner-Aus von 2035 an nur noch Neuwagen erlauben, die kein klimaschädliches CO2 ausstoßen.
Der Kommissionsvorschlag sieht laut „Handelsblatt“ vor, dass Autobauer die CO2-Emissionen ihrer Fahrzeugflotte um 90 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 2021 reduzieren müssen. Die restlichen zehn Prozent sollten die Autobauer demnach auf andere Weise kompensieren dürfen, etwa durch die Verwendung von grünem Stahl oder durch die Verwendung von klimaschonenden Kraftstoffen.
Unionspläne für neue Zielwerte
Kern der Unionspläne ist es nach diesen Berichten, die Zielvorgabe auf 80 Prozent zu senken und keine volle Kompensation durch andere Maßnahmen mehr vorzuschreiben. Zudem stellen die Beteiligten laut „Handelsblatt“ auch die Vorgaben für die Umstellung der Dienstwagen-Flotten auf Elektroantrieb infrage.
Sowohl für die Automobilindustrie als auch für die Wettbewerbsfähigkeit der EU stehe viel auf dem Spiel, sagte der EU-Abgeordnete Jens Gieseke (CDU) dem „Handelsblatt“. Der Kommissionsvorschlag müsse „signifikant verbessert“ werden.
Uneinigkeit in der Bundesregierung
Die Position der Bundesregierung zu den neuen Vorstößen gilt dem Bericht zufolge als noch unklar. Das SPD-geführte Umweltministerium hat sich bislang gegen eine weitere Aufweichung des Verbrennerverbots gestellt. Ein Sprecher wollte sich aktuell nicht dazu äußern, wie das „Handelsblatt“ berichtet.
Vom CDU-geführten Wirtschaftsministerium hieß es auf Anfrage laut „Handelsblatt“, die Regulierung müsse „Flexibilität und Technologieoffenheit ermöglichen“.
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