Die Union im Bundestag lehnt eine verpflichtende Aufnahme des Sexualstrafrechts in die Juristenausbildung ab und warnt vor einer Überfrachtung des Studiums. Rechtspolitikerinnen von CSU und SPD bewerten die Bedeutung des Themas für Ausbildung und Opferschutz unterschiedlich und verweisen auf die Zuständigkeit der Länder.
Union warnt vor Überfrachtung der Juristenausbildung
Rechtspolitikerin Susanne Hierl (CSU) hat sich gegen eine verpflichtende Verankerung des Sexualstrafrechts in der Ausbildung von Juristen ausgesprochen. „Das Sexualstrafrecht ist zweifellos ein sensibles und praktisch bedeutsames Rechtsgebiet“, sagte sie der „Welt“ (Freitagausgabe). „Aber wir dürfen die juristische Ausbildung nicht mit immer neuen Pflichtvorgaben überfrachten. Eine exzellente juristische Ausbildung lebt vom methodischen Fundament.“
Hierl sprach sich dafür aus, den Universitäten Spielräume bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Studiums zu lassen. Sie forderte, den Fakultäten den „Freiraum“ zu lassen, Schwerpunkte selbst zu setzen, „statt die Ausbildung durch starre staatliche Vorgaben zu verengen“.
SPD setzt auf Sexualstrafrecht für besseren Opferschutz
Anders bewertet Rechtspolitikerin Carmen Wegge (SPD) die Frage nach der Rolle des Sexualstrafrechts im Jurastudium. „Das Jura-Studium ist der richtige Ansatzpunkt, um den Opferschutz zu verbessern und zu einer gerechteren Rechtsprechung zu kommen“, sagte sie der Zeitung „Welt“. Wer später in Strafverfolgungsbehörden, Gerichten oder als Strafverteidiger arbeite, müsse sich mit dem Thema befassen.
Nach Auffassung Wegges sollte die sogenannte „Istanbul-Konvention“, also die Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, „spätestens zum 2. Examen Pflichtstoff sein“. Im Hörsaal sollte es dabei eine „sichere Lernumgebung“ für Betroffene geben.
Forderung nach Befassung der Justizministerkonferenz
Wegge knüpfte ihre Forderungen an die Justizministerkonferenz der Länder. Sie würde es „begrüßen, wenn sich die nächste Justizministerkonferenz genau mit diesem Thema beschäftigen würde und eine Antwort auf diese Herausforderung findet“. Der Bund werde das unterstützend begleiten, sagte sie der „Welt“. „Die Hoheit über die Ausgestaltung des Studiums liegt allerdings allein bei den Ländern.“
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