Die Union hat sich erfreut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geäußert, welches der AfD den Anspruch auf Vorsitzposten in den Bundestagsausschüssen verweigert hat. Thorsten Frei (CDU), der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, forderte die AfD auf, ihre „selbstgewählte Opferrolle“ aufzugeben und betonte, das Urteil hätte klar festgestellt, dass die Rechte der AfD auf faire Verfahren gewahrt wurden.
Positive Reaktionen aus der Union
Der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), äußerte sich zufrieden in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Position der AfD in Bundestagsausschüssen: „Karlsruhe hat klar festgestellt, dass ihre Rechte auf faire Verfahren gewahrt wurden.“ Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe) forderte Frei die AfD auf, die „selbstgewählte Opferrolle endlich abzulegen“. Zudem unterstrich der CDU-Politiker: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt deutlich, dass die Bestimmung der Ausschussvorsitze verfassungsrechtlich einwandfrei erfolgte.“
Karlsruher Urteil bestätigt Abwahl von Brandner
Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die Funktion eines Ausschussvorsitzenden lediglich organisatorischer Art sei und nicht das Recht auf politische Teilhabe und Mitwirkung am Willensbildungsprozess betrifft. Damit wurde unterstrichen, dass die Abwahl des Rechtsausschuss-Vorsitzenden Stephan Brandner im Jahr 2019 von der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages gedeckt gewesen sei.
Das Urteil und die Reaktionen darauf zeigen erneut, dass die Debatte um den Stellenwert und die Rolle der AfD im Bundestag weiterhin ein wichtiges Thema ist und intensiv diskutiert wird.
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