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Startseite Deutschland & die WeltUnion begrüßt Aufschub der Entscheidung zu THC-Grenzwerten
Deutschland & die Welt

Union begrüßt Aufschub der Entscheidung zu THC-Grenzwerten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. Juni 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. Juni 2024
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Bedenkliche Aufweichung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: Der Bundesrat wird in seiner nächsten Sitzung noch keine Entscheidung über die vom Bundestag beschlossene Erhöhung der THC-Grenzwerte für Autofahrer treffen. Die Union begrüßt diese Entscheidung und fordert Gründlichkeit statt Schnelligkeit.

Gründlichkeit vor Schnelligkeit in der Verkehrssicherheit

Florian Müller (CDU), ein führender Verkehrspolitiker, äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“ seine Zufriedenheit über die Entscheidung des Bundesrates, der Koalition weitere Bedenkzeit gegeben zu haben. Müller betonte die Wichtigkeit, dass „die Ampel doch noch zur Vernunft kommt und den Warnungen von Polizei und Wissenschaft Rechnung trägt“. Er warnte zudem, dass durch die Verdreifachung des Grenzwertes „mehr Unfälle und damit eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit“ drohten, was durch Studien aus anderen Ländern belegt werde.

Verzögerung der Entscheidung im Bundesrat

Einen Grenzwert für Cannabis am Steuer von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC beschloss der Bundestag am Donnerstagabend, entsprechend der Promillegrenze beim Alkohol. Gleichzeitig lehnte der Bundesrat eine Fristverkürzungsbitte der Regierungsfraktionen für die Beratung in der Länderkammer ab. Die Entscheidung über das Gesetz wird nun erst am 5. Juli im Bundesrat getroffen, wodurch sich das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert.

Empfehlungen der Expertengruppe

Den Grenzwert von 3,5 Nanogramm hatte eine Expertengruppe vorgeschlagen, die auf Antrag des FDP-geführten Verkehrsministeriums zustande kam. Die Gruppe bestand unter anderem aus den Leitern des Instituts für Suchtmedizin am Klinikum Stuttgart und des Instituts für Psychopharmakologie der Universität Maastricht sowie einem emeritierten Professor für Kriminologie der Universität Bremen. Sie argumentierte, dass bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko“ beginne. Die Experten empfahlen zudem, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer einzuführen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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