Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat inmitten der globalen Aussetzung von Asylentscheidungen für syrische Antragsteller die Wahrung des Asylrechts angemahnt. Darunter befindet sich auch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das kürzlich seine Prüfung syrischer Asylanträge vorläufig einstellte.
UNHCR: Schutz für Flüchtlinge muss gewährleistet sein
Das UN-Flüchtlingskommissariat hob hervor: “Diejenigen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen, haben das Recht, Sicherheit zu suchen und das Recht, Asyl zu beantragen. Daher ist es wichtig, dass Syrer, die gezwungen sind, aus dem Land zu fliehen, Zugang zum Hoheitsgebiet erhalten – jeder.”
Zur Gewährleistung des internationalen Schutzes betonte das Kommissariat: “Jeder, der internationalen Schutz sucht, muss die Möglichkeit haben, Zugang zu Asylverfahren zu erhalten, und sein Antrag muss vollständig und individuell auf seine Begründetheit geprüft werden, in Übereinstimmung mit angemessenen Verfahrensgarantien.”
Fragen zur Sicherheit Syriens und Rückkehr
Die Millionen von syrischen Flüchtlingen im Ausland versuchen aktuell, die sich schnell verändernde Situation einzuschätzen. “Sie überlegen, wie sicher Syrien sein wird und inwieweit ihre Rechte geachtet werden, bevor sie sich freiwillig und in Kenntnis der Sachlage für eine Rückkehr entscheiden können. Dazu muss ihnen der nötige Raum gegeben werden, ohne dass sie unter Druck gesetzt werden”, so das UNHCR.
Freiwillige und sichere Rückkehr
Das UNHCR bekräftigte zudem “dass alle Flüchtlinge das Grundrecht haben, zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl in ihr Herkunftsland zurückzukehren, und dass jede Rückkehr freiwillig, würdevoll und sicher sein muss”. Es sehe sich bereit, “Flüchtlingsrückkehrer zu unterstützen, wenn die Bedingungen es zulassen” und betonte, “dass Syrer in Zeiten der Ungewissheit die Möglichkeit haben sollten, die Bedingungen nach der Rückkehr flexibel zu beurteilen, zum Beispiel durch `Go and See`-Besuche”.
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