Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR spricht sich nicht generell gegen eine Auslagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten aus, solange menschenrechtliche Standards und eine faire Verantwortungsteilung gewahrt bleiben. Die Organisation warnte jedoch erneut vor einer Auslagerung von Asylverfahren, deren Ziel es ist, Verantwortung und Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Flüchtlingsrechts zu umgehen.
Standpunkt des UNHCR zu Asylverfahren in Drittstaaten
Ein Sprecher der UNHCR-Vertretung in Deutschland betonte gegenüber der „Welt“: „UNHCR vertritt seit Langem den Standpunkt, dass Rückführungen oder Überstellungen in sichere Drittstaaten nur dann als angemessen angesehen werden können, wenn bestimmte Standards erfüllt sind – insbesondere, dass diese Länder die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention und die menschenrechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang respektieren und wenn die Vereinbarung dazu beiträgt, die Verantwortung für Flüchtlinge fair unter den Staaten zu teilen, anstatt sie nur zu verlagern“.
Primäre Verantwortung bei Ankunftsstaaten
Der Sprecher erläuterte weiter, dass die primäre Verantwortung für die Prüfung von Asylanträgen und die Gewährung von internationalem Schutz bei dem Staat liegt, in den ein Asylsuchender an den Land- oder Seegrenzen ankommt. Diese Verantwortung werde durch die Überstellung von Asylbewerbern oder die extraterritoriale Bearbeitung nicht berührt.
Ablehnung selektiver Auslagerung
Das UNHCR hatte zuletzt wiederholt vor einer Auslagerung von Asylverfahren gewarnt, wie sie etwa Großbritannien im Rahmen einer Vereinbarung mit Ruanda vorantreibt. Die Organisation lehnt die Auslagerung von Asylverfahren ab, deren Ziel es sei, Verantwortung und Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Flüchtlingsrechts zu umgehen, so die Mitteilung der Organisation im April.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit
„UNHCR hat immer wieder Maßnahmen gefordert, um die Lage im Mittelmeer zu verbessern und Solidarität mit den am meisten betroffenen Ländern zu zeigen“, sagte der Sprecher der deutschen Vertretung. Das Flüchtlingshilfswerk sei sich der Herausforderungen bewusst, die die gleichzeitigen Migrations- und Fluchtbewegungen mit sich bringen. „UNHCR ist bereit, mit allen Staaten zusammenzuarbeiten, um im Einklang mit den internationalen Standards im Geiste der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit angemessenen Schutzmaßnahmen und Garantien die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu wahren.“
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