Überwachen ein Schnellrestaurant und eine Tankstelle in Georgsmarienhütte eine öffentliche Straße mittels Kamera? Zumindest wird genau darauf mithilfe eines Schildes hingewiesen.
Beide Gewerbebetriebe befinden sich zwischen Klöcknerstraße und Oeseder Feld. Auf dem öffentlichen Parkstreifen am Oeseder Feld parken regelmäßig Kunden, die den Bereich dort vermüllen sollen. Aus diesem Grund wurde an einer Straßenlaterne ein Schild installiert, das darauf hinweist, Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen. Andernfalls drohe eine Anzeige und eine Gebühr in Höhe von 20 Euro. Fokus zieht das Schild zudem durch ein Kamera-Piktogramm und das rote Wort „Videoüberwacht“.
Kamera oder Fake?
Doch dürfen Unternehmen eine öffentliche Straße und einen Gehweg einfach so mit einer Kamera überwachen? Schwer vorstellbar, wenn man zum Beispiel an die geplante Videoüberwachung rund um den Osnabrücker Neumarkt denkt. In Georgsmarienhütte ist jedenfalls weder der Stadt eine Kamera bekannt noch konnte unsere Redaktion beim Besuch vor Ort eine solche finden. Es scheint, als wurde das Schild lediglich zur Abschreckung angebracht.
Keine Erlaubnis für das Schild
Doch damit nicht genug, denn eine Nachfrage unserer Redaktion bei der Stadt Georgsmarienhütte ergab, dass auch das Schild gar nicht an der Straßenlaterne hätte angebracht werden dürfen. „Eine Erlaubnis zur Anbringung des Schildes liegt nicht vor“, teilte Stadtsprecher Niklas Otten mit. „Grundsätzlich werden unter Verweis auf die Standsicherheit im Zusammenhang mit einem möglichen Auftreten einer Windlast keine privaten Schilder an öffentlichen Laternen genehmigt.“
Die Stadt Georgsmarienhütte will deshalb nun beide Gewerbebetriebe auffordern, das Schild zu entfernen. „Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, wird das Schild durch den Bauhof entfernt und die Kosten in Rechnung gestellt“, so Otten. Darüber hinaus seien der Stadt Georgsmarienhütte keine gehäuften Beschwerden wegen Müllablagerungen im betroffenen Bereich herangetragen worden.
20 Euro Strafe für Müllentsorgung?
Und was hat es mit der Gebühr von 20 Euro auf sich, die laut Schild bei einer Anzeige fällig werden? Zwar können bei illegaler Müllentsorgung Bußgelder zwischen 10 und 500 Euro verhängt werden. Das darf jedoch, weil es sich um eine öffentliche Straße und nicht um ein Privatgrundstück handelt, ausschließlich die Stadt. Die Gebühr von 20 Euro scheint somit aus der Luft gegriffen zu sein und darf weder vom Schnellrestaurant noch von der Tankstelle erhoben werden. Anfragen unserer Redaktion an die beiden Betriebe blieben bislang unbeantwortet.