Foto: VW-Logo, über dts Nachrichtenagentur
Detmold (dts Nachrichtenagentur) – Das Landgericht Detmold hat am Freitag eine Klage gegen den Volkswagen-Konzern abgewiesen. In dem Zivilprozess wollte ein Detmolder Bio-Bauer unter anderem erreichen, dass dem Autokonzern der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab spätestens 2030 weltweit untersagt wird.
Das heutige Urteil ist das letzte an einem deutschen Landgericht zu den aktuellen Klima-Klagen gegen Autohersteller, die letztlich von Greenpeace und Deutscher Umwelthilfe (DUH) vorangetrieben werden. Greenpeace-Chef Martin Kaiser kündigte am Freitag umgehend Berufung vor dem Oberlandesgericht an. „Dieses Urteil ohne direkte Begründung durch den Richter ist enttäuschend“, sagte Kaiser am Freitag. „Es hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte.“
Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halte Greenpeace es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen. „Deshalb bringen wir VW jetzt vor die nächste Instanz.“ Zuvor war schon ein Verfahren in Braunschweig gescheitert, auch dort ist Berufung geplant.