Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft der Bundesregierung vor, das Klimaschutzgesetz zu brechen, indem sie keine Sofortprogramme zur Einhaltung der Klimaziele für die Verkehrs- und Gebäudesektoren vorlegt.
Beschuldigungen bezüglich des Klimaschutzgesetzes
Die DUH betonte, dass die Bundesregierung hätte am 17. Juli ein entsprechendes Sofortprogramm vorlegen müssen. „Das Gesetz gilt, es ist noch nicht in der Novellierung durch den Bundestag gegangen. Von daher, ist es ganz klar ein Rechtsbruch“, betonte die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz in einem Interview mit dem Fernsehsender Phoenix. Sie führte dabei an, dass das Klimaschutzgesetz Sofortprogramme vorschreibt, wenn die vorgegebenen Ziele zur Treibhausgasminderung nicht erreicht werden.
Kritik an der geplanten Novellierung des Klimaschutzgesetzes
Metz sprach sich zudem für eine ambitioniertere Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes aus. Sie stellte allerdings fest: „Es müsste eigentlich noch ambitionierter werden, als es aktuell ist. Und die Bundesregierung macht genau das Gegenteil. Das ist schon sehr, sehr bitter, insbesondere da wir auch noch eine grüne Beteiligung in dieser sogenannten Klimaregierung haben“.
Forderungen der Deutschen Umwelthilfe
Die Aktivistin drängte erneut auf ein allgemeines Tempolimit und den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Verkehrssektor als Maßnahmen zur CO2-Einsparung. Diese Subventionen umfassen laut Metz die Förderung von Dienstwagen mit hohen Emissionen und den Diesel-Preis.
Im Gebäudesektor forderte sie derweil ein neues Gebäudeenergiegesetz, welches ein sofortiges Verbot von Öl- und Gasheizungen in Neubauten sowie eine schnelle Austauschpflicht von fossilen Heizungen in Altbauten vorschreibt.