(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Umweltbundesamt hält Einschränkungen beim Wasserverbrauch für möglich.
Das Umweltbundesamt (UBA) sieht aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Möglichkeit, Einschränkungen beim Wasserverbrauch vorzunehmen. Laut Christoph Schulte, dem Leiter der Fachabteilung Wasser und Boden am UBA, besteht das rechtliche Instrumentarium dafür bereits: “Landkreise können bei Wasserknappheit sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen, um bestimmte Nutzungen einzuschränken”, erklärte er dem “Handelsblatt”.
Städte- und Gemeindebund sieht Wassersparmaßnahmen als realistisches Szenario
Für den Städte- und Gemeindebund sind Wassersparmaßnahmen schon lange eine realistische Option. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Verbands, betonte, dass der Klimawandel die Wasserversorgung erreicht habe. Als Beispiel nannte er das vergangene Jahr, in dem Hitze und Dürre zusätzliche Maßnahmen erforderten. In einigen Landkreisen wurden bereits Einschränkungen beim Wasserverbrauch umgesetzt, wie beispielsweise das Verbot, den Rasen zu sprengen, Pools zu befüllen oder Autos zu waschen.
Bereits bestehende Beschränkungen in einigen Regionen
In vielen Teilen Niedersachsens und Hessens gelten bereits seit Wochen Beschränkungen beim Wasserverbrauch. Weitere Einschnitte sind nicht ausgeschlossen. Die Erfahrungen der vergangenen trockenen und heißen Sommer zeigen, dass noch weitere Maßnahmen ergriffen werden könnten. So durfte beispielsweise bei Niedrigwasser nicht mehr aus Flüssen zur Bewässerung entnommen werden, um die Lebensgemeinschaften in den Gewässern zu schützen. Es gab auch Einschränkungen und Hinweise zur Verwendung von Trinkwasser, um die Spitzenwerte zu senken und die Infrastrukturen zu entlasten.