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Startseite Deutschland & die WeltUmstrittenes Sicherheitspaket: Abstimmung im Bundestag wiederholt
Deutschland & die Welt

Umstrittenes Sicherheitspaket: Abstimmung im Bundestag wiederholt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Oktober 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Oktober 2024
Bärbel Bas (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Abstimmung über das erste Gesetz des umstrittenen „Sicherheitspakets“ musste vom Bundestag wiederholt werden, da bei der Auszählung ungültige Stimmkarten aufgetaucht waren, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) bestätigte. Trotz der erneuten Abstimmung bleiben Zweifel an einigen Punkten des Gesetzespakets, welches in einigen Aspekten den Wahlprogrammen der Ampelparteien und dem Koalitionsvertrag widerspricht.

Ungültige Stimmkarten und knappe Entscheidungen

„Ich habe insofern keine gute Nachricht, weil wir diese erste namentliche Abstimmung wiederholen müssen“, erklärte Bärbel Bas nach Rücksprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen. Der Grund für die Wiederholung war, dass bei der Auszählung mehrere ungültige Stimmkarten auffielen, deren Ursprung noch ermittelt werden muss.

Widerstand gegen das Sicherheitspaket

Die Abstimmungen waren bereits von vornherein von Bedeutung, da es zu knappen Ergebnissen kommen könnte. Mitglieder der SPD und Grünen hatten ihren Widerstand gegen die Gesetze angekündigt. Nach Berichten reagierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) daraufhin mit einer drohenden Vertrauensfrage.

Die Inhalte des Sicherheitspakets

Nach einem Anschlag auf einem Stadtfest in Solingen, wurde das „Sicherheitspaket“ von der Bundesregierung eingeleitet. Es sieht den Einsatz von „Tasern“, Gesichtserkennungs- und Polizeisoftware mit „Künstlicher Intelligenz“ vor. Die Pläne zur Verschärfung des Waffenrechts und zur Einführung „verdachtsunabhängiger“ Kontrollen sowie Maßnahmen gegen Flüchtlinge, die nicht aus der Ukraine stammen, sind jedoch umstritten.

Die Ampelfraktionen haben einige Bestandteile des Pakets eingeschränkt und Nachbesserungen vorgenommen, etwa eine Härtefallregelung für Kinder bei den geplanten Leistungskürzungen. Die biometrische Gesichtserkennung soll nur noch für bestimmte Zwecke genutzt werden, wie die Verfolgung oder Verhinderung von Mord oder Totschlag oder der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Dennoch halten viele in den Fraktionen von SPD und Grünen die Nachbesserungen für unzureichend.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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