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Startseite Deutschland & die WeltUmfrage: Deutsche gespalten über Neuauszählung der Bundestagswahl wegen BSW
Deutschland & die Welt

Umfrage: Deutsche gespalten über Neuauszählung der Bundestagswahl wegen BSW

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. November 2025
Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bei der Frage, ob die Bundestagswahl wegen des äußerst knappen Scheiterns des BSW neu ausgezählt werden sollte, sind die Deutschen gespalten. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, zeigt unterschiedliche Haltungen; zugleich treffen Forderungen des BSW auf eine gegenteilige verfassungsrechtliche Einschätzung.

Umfragewerte und politische Lager

36 Prozent würden laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, eine Neuauszählung begrüßen, 30 Prozent lehnen sie ab. 21 Prozent ist es gleichgültig. Die größte Zustimmung findet eine Neuauszählung bei Anhängern des BSW: hier sind 77 Prozent dafür. Bei Sympathisanten der AfD sind es 60 Prozent.

Kritik am Wahlprüfungsausschuss

BSW-Gründerin Wagenknecht kritisierte gegenüber dem RND, dass der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags nach wie vor nicht zusammentritt, um über den Einspruch des BSW zu beraten. „Der Wahlprüfungsausschuss wird von Woche zu Woche immer mehr zu einer Farce. Es hätte schon längst eine Entscheidung geben müssen. Das Gremium beschädigt das Ansehen von Parlament und Demokratie“, sagte sie dem RND. „In der nächsten Sitzungswoche Ende November muss endlich der Weg für eine Neuauszählung freigemacht werden“, sagte sie dem RND. Es gehe nicht nur ums BSW, sondern „vor allem um das Vertrauen in die Demokratie insgesamt“, sagte die scheidende Parteivorsitzende dem RND.

Juristische Einordnung und mögliche Folgen

Die Berliner Staatsrechtsprofessorin Sophie Schönberger sieht hingegen keine Veranlassung, die Bundestagswahl neu auszuzählen. Sie sagte dem RND: „Es gibt keine systematischen Wahlfehler. Das Wahlprüfungsverfahren ist nicht dafür da, zu sagen, vielleicht lassen sie sich noch irgendwo Stimmen finden, sondern es ist dafür da, um Wahlfehler aufzuspüren.“ Das BSW habe nach ihrer Kenntnis keine „substanziellen Wahlfehler angemahnt“, sagte sie dem RND. Dass es „minimale Zählfehler“ gebe, „können Sie in einem Massenverfahren nicht verhindern“, sagte Schönberger dem RND. „Einfach weil bei so vielen Stimmen immer Fehler passieren, weil Menschen keine Maschinen sind“, sagte Schönberger dem RND. Eine Nachzählung werde mit Sicherheit eine Abweichung zum amtlichen Endergebnis geben – „in welche Richtung, ist aber völlig ungewiss“, sagte Schönberger dem RND. „Es ist schlicht nicht vorgesehen, auf reinen Verdacht hin nachzuzählen“, sagte Schönberger dem RND.

Sollte eine Nachzählung das BSW in den Bundestag bringen, hätte die schwarz-rote Regierungskoalition von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ihre Mehrheit verloren. Merz bliebe dennoch zunächst Kanzler, stellte Schönberger gegenüber dem RND klar: „Der am 23. Februar gewählte Bundestag bliebe in einer korrigierten Zusammensetzung bestehen. Dass die Zusammensetzung des Bundestags im Nachhinein verändert wurde, würde die Kanzlerwahl nicht ungültig machen. Staatsrechtlich ist das im Grundgesetz maximal stabil geregelt. Alles andere sind politische Fragen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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